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Polen: Energieeffizienz

Nachstehend erfahren Sie mehr über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im polnischen Energiesektor. 

Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak, Roland Fedorczyk | Bonn

Im Bereich der erneuerbaren Energien ist das Gesetz über erneuerbare Energien (Ustawa z dnia 20 lutego 2015 r. o odnawialnych zródlach energii) die rechtliche Grundlage. Im Jahr 2016 gab es eine Novelle des Gesetzes, die unter anderem den Begriff von Energieclustern (klaster energii) einführte. Es handelt sich um zivilrechtliche Verträge, die die Energieproduktion, die Energienachfrage und den Energiehandel im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen regeln.

Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang das Gesetz über Investitionen in Windkraftanlagen (Ustawa z dnia 20 maja 2016 r. o inwestycjach w zakresie elektrowni wiatrowych) zu erwähnen. Das Gesetz legt unter anderem die Gebiete fest, in denen Windparks errichtet werden dürfen. Die Minimalentfernung zu Wohngebäuden, Wäldern und Nationalparks beträgt demnach das Zehnfache der Höhe der Anlage, das heißt circa 1,5 bis 2 Kilometer.

Seit Oktober 2016 ist in Polen das Energieeffizienzgesetz (Ustawa z dnia 20 maja 2016 r. o efektywnosci energetycznej) in Kraft. Es setzte die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) in nationales Recht um. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits (audyt efektywnosci energetycznej). Demnach müssen Unternehmen externe Energieauditoren zur Vornahme von Energieaudits innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten und danach alle vier Jahre beauftragen. Bei Unterlassen von Energieaudits kann der Präsident der polnischen Energieregulierungsbehörde (Urzad regulacji energetyki) Geldbußen verhängen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem besitzen, sind von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits befreit.

Ferner sind Änderungen bei der Ausstellung von Weißen Zertifikaten (White Certificates; swiadectwa efektywnosci energetycznej oder biale certyfikaty), die als Nachweis für vorgenommene Energieeffizienzmaßnahmen dienen, zu beachten. Diese werden künftig vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde auf Antrag für neue Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz ausgegeben.

Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet ferner das polnische Energieministerium zur Erstellung eines Nationalplans (Krajowy plan dzialan dotyczacy efektywnosci energetycznej) im Bereich der Energieeffizienz, der auf verschiedene Wirtschaftsbranchen, Energieeinsparung und Strategien zur Investitionsförderung auf dem Gebiet der Gebäudesanierung Bezug nimmt.

Am 7. September 2023 traten lang erwartete Änderungen des Energiegesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kraft: Die Novelle setzte weitere europäische Gesetze in nationales Recht um, darunter die sogenannte EU-Marktrichtlinie (2019/944/EU). Das Änderungsgesetz (Ustawa z dnia 28 lipca 2023 r. o zmianie ustawy - Prawo energetyczne oraz niektórych innych ustaw) führt eine Reihe von marktorientieren und verbraucherfreundlichen Lösungen ein, wie zum Beispiel die Einführung von Vergleichsmechanismen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung, Änderung oder den Widerruf von Lizenzen für Stromerzeuger eingeführt. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung von Direktleitungen, die es ermöglichen, dass Stromerzeuger und -verbraucher direkt verbunden werden können, ohne das Verteilungsnetz zu nutzen.

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