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Portal 21 Portugal

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die nationale Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) hat bereits für Erleichterungen im portugiesischen Dienstleistungsrecht gesorgt. Das der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dienende, portugiesische Gesetzesdekret Nr. 92/2010 vom 26.7.2010 (Decreto-Lei n.º 92/2010) enthält in seinen ersten Kapiteln sogenannte Horizontalbestimmungen. Dies sind nicht branchenspezifische Vorschriften, die für alle unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fallenden Dienstleister gelten. Sie regeln etwa die Verwaltungsvereinfachung für Dienstleister, grundlegende Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Portugal und die Rechte von Dienstleistungsempfängern. An die Horizontalbestimmungen schließen sich im portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 92/2010 Vorschriften für bestimmte Dienstleistungssektoren an.
 

Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern

Einen Teil der Horizontalbestimmungen des portugiesischen Gesetzesdekrets Nr. 92/2010 stellen auch die Informationspflichten dar, die Dienstleister gegenüber Dienstleistungsempfängern in Portugal haben. Zu den nach Artikel 20 des Gesetzesdekrets zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsform und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Mehrwertsteueridentifikationsnummer,
  • seine Handelsregisternummer,
  • bei reglementierten Berufen (siehe oben) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum öffentlichen Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Weitere Ausführungen zu den nach dem portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 92/2010 nötigen Informationspflichten enthalten auch die Rubriken Internationales Privatrecht, Vertragsrecht, Zuständige Gerichte und Außergerichtliche Streitbeilegung dieses Länderberichts.

Null-Lizenz (Licenciamento zero)

Das ebenfalls in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erlassene, portugiesische Gesetzesdekret Nr.--Nummer 48/2011 vom 1.4.2011 (Decreto-Lei n.º 48/2011) hat nach dem System der sogenannten Null-Lizenz (Licenciamento zero) spezielle Genehmigungen für einige Dienstleistungen gestrichen, etwa die Eröffnung und das Betreiben von Restaurants, eine Tätigkeit als Metzger oder Friseur. An deren Stelle sind (nach Ablauf gewisser Übergangsfristen) gemäß dem neuen System Anzeigen beim Unternehmer Service Desk (Balcão do Empreendedor) getreten, das über das "Portal do Cidadão" online erreichbar ist. Dieses Portal fungiert überdies als portugiesischer Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Anzeigen sind allerdings mit einer Erklärung zu verbinden, dass sich der portugiesische Dienstleister an alle einschlägigen Gesetzesvorgaben hält.

Situation in ausgewählten Dienstleistungsbranchen

Auch das eben geschilderte System der Null-Lizenz führt allerdings nicht für alle portugiesischen Dienstleister zum Wegfall von Genehmigungserfordernissen. Tatsächlich gibt es derzeit (September 2023) ausweislich der Datenbank der EU-Kommission in Portugal noch 252 regulierte Berufe. Einige Beispiele:

- Bauunternehmer und Immobilienmakler

Portugiesische Bauunternehmer oder Immobilienmakler benötigen eine Genehmigung des portugiesischen Instituts für öffentliche Märkte, Immobilien und Bauwesen (Instituto dos Mercados Públicos do Immobiliário e da Construção, kurz: IMPIC; siehe dazu auch Gesetzesdekret Nr. 232/2015 vom 13.10.2015 (Decreto-Lei n.° 232/2015). Die Genehmigungsverfahren hat das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 69/2011 vom 15.6.2011 (Decreto-Lei n.° 69/2011) indes unternehmensfreundlicher ausgestaltet.

Das Gesetzesdekret Nr. 69/2011 hat für Bauunternehmen beispielsweise das bisherige Erfordernis aufgehoben, das eine bestimmte Mindestzahl von Bauführern vorschrieb. Mindestzahlen für zu beschäftigendes technisches Personal bestehen allerdings auch nach der neuen Regelung. Darüber hinaus sind weiterhin etwa ein in Bezug auf Bautätigkeiten reines Vorstrafenregister und die nötige finanzielle Leistungsfähigkeit Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Unternehmens im portugiesischen Baugewerbe.

Genehmigungen für portugiesische Bauunternehmen und Immobilienmakler, die für ein, drei oder fünf Jahre ausgegeben werden, verlängern sich automatisch. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Unternehmen ihnen auferlegte Steuern oder Strafen nicht zahlen.

Die Zeit, die dem IMPIC zur Prüfung der Genehmigungsanträge von Bauunternehmern und Immobilienmaklern eingeräumt wird, hat das neue Gesetzesdekret von 66 auf 20 (Arbeits-)Tage verringert. Danach wird unter Umständen die Genehmigung als erteilt betrachtet.

- Private Sicherheitsdienste

Das portugiesische Gesetzesdekret Nr. 135/2010 vom 27.12.2010 (Decreto-Lei n.° 135/2010) hat zum 1.1.2011 die Dauer einer Genehmigung für den Betrieb eines privaten Sicherheitsdienstes auf fünf Jahre festgesetzt. Eine anschließende Erneuerung um jeweils weitere fünf Jahre ist allerdings möglich.

- Reisebüros

Mit Gesetzesdekret Nr. 61/2011 vom 6.5.2011 (Decreto-Lei n.° 61/2011) hat Portugal die Bestimmungen zur Gründung von Reisebüros gelockert. Das zuvor bestehende Genehmigungserfordernis wurde durch die Notwendigkeit ersetzt, sich in das portugiesische Nationale Register der Reise- und Tourismusagenturen (Registo Nacional das Agências de Viagens e Turismo) einzutragen.
 

- Bestattungsunternehmer

Für Bestatter in Portugal hat das in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erlassene Gesetzesdekret Nr. 109/2010 vom 14.10.2010 (Decreto-Lei n.° 109/2010) Vereinfachungen gebracht. Weitere Informationen diesbezüglich enthält der Abschnitt Register dieses Länderberichts. Genossenschaften ähnelnde associações mutualistas dürfen nunmehr ebenfalls im portugiesischen Bestattungswesen tätig werden. Auch Dienstleistungsempfänger profitieren von diesem Gesetzesdekret. Bestatter in Portugal werden unter anderem verpflichtet, sie in klarer Form über die Preise und Bedingungen der Dienstleistungen zu informieren. Darüber hinaus müssen die Bestattungsunternehmen ihnen einen detaillierten, schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten.

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