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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die nationale Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) hat bereits für Erleichterungen im portugiesischen Dienstleistungsrecht gesorgt. Das der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dienende, portugiesische Gesetzesdekret Nr. 92/2010 vom 26.7.2010 (Decreto-Lei n.º 92/2010) enthält in seinen ersten Kapiteln sogenannte Horizontalbestimmungen. Dies sind nicht branchenspezifische Vorschriften, die für alle unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fallenden Dienstleister gelten. Sie regeln etwa die Verwaltungsvereinfachung für Dienstleister, grundlegende Anforderungen an die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen in Portugal und die Rechte von Dienstleistungsempfängern. An die Horizontalbestimmungen schließen sich im portugiesischen Gesetzesdekret Nr. 92/2010 Vorschriften für bestimmte Dienstleistungssektoren an.