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Rechtsmeldung | Ruanda | Gewerblicher Rechtsschutz

Neues ruandisches Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz

Die ruandische Regierung hat ein neues Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz erlassen, mit dem das Recht modernisiert wird. Sowohl das Patent- als auch das Markenrecht ändern sich.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Seit Ende Juli gilt in Ruanda ein neues Gesetz zum gewerblichen Rechtsschutz. Mit diesem wird unter anderem eine neue Behörde, das Intellectual Property Office, gegründet. Sie soll alle Aufgaben im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten übernehmen, die zuvor von unterschiedlichen Behörden erledigt wurden.

In Bezug auf Marken sieht das neue Gesetz unter anderem vor, dass nun das Markenregister entscheiden kann, ob eine Marke Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat. Eine gerichtliche Beurteilung entfällt. Zudem gibt es eine längere 14-tägige Frist, um die Anmeldeanforderungen einzureichen und das Register ist verpflichtet, eine Marke innerhalb von 30 Tagen ab dem Prüfungstag einzutragen. Innerhalb von 60 Tagen kann widersprochen werden.

Da das neue Gesetz das Madrider Markenrechtsabkommen umsetzt, wird auch geregelt, wie internationale Anträge geprüft und zertifiziert werden sollen. Außerdem ist innerhalb von 12 Monaten die WIPO über eine internationale Anmeldung zu informieren.

In Bezug auf Patente sieht das neue Gesetz auch eine vorläufige Patentanmeldung vor. Dadurch können Erfindungen frühzeitig, bereits während des Prozesses der Weiterentwicklung, angemeldet werden. Ebenso können Änderungen noch während des Patentanmeldeverfahrens vorgenommen werden, solange keine neuen Elemente angemeldet werden sollen. 

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