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Branchen | Russland | Automobilsektor

Rahmenbedingungen

Für die Einfuhr von Kfz nach Russland und deren Registrierung sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Zu beachten sind neben russischen Regelungen auch Bestimmungen der EAWU.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Moskau

Seit 2015 fällt für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen bei der Nutzung föderaler Fernverkehrsstraßen eine Maut an. Neue Lkw sollen ab 2024 mit speziellen Sensoren ausgestattet werden, die ihr Gewicht und ihre Größe besser kontrollieren.

Bestimmte Kfz-Kategorien müssen seit 2017 mit dem automatischen satellitenbasierten Notrufsystem ERA-Glonass ausgerüstet sein, damit sie in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) eingeführt werden dürfen. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge.

Seit 2020 müssen Autoreifen und Reifenmäntel in Russland mit DataMatrix-Codes gekennzeichnet und im System Tschestny Znak des Zentrums zur Entwicklung aussichtsreicher Technologien (CRPT) registriert werden. Damit sollen Verbraucher vor Produktfälschungen geschützt werden.

Auf Ebene der EAWU, der Russland angehört, werden beim Import und der Registrierung von Kfz eine Fahrzeugtypgenehmigung (OTTS) von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen sowie ein EAWU-konformes EAC-Zertifikat benötigt.

Für die Zollabwicklung ist in Russland der Föderale Zolldienst (FTS) zuständig. Technische Standards und Normen legt grundsätzlich Rosstandart, die russische Agentur für technische Regulierung und Metrologie, fest.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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