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Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitgeber

Außendienstmitarbeiter - was ist zu beachten?

Für Außendienstmitarbeiter ergeben sich durch die Teilmobilmachung Beschränkungen für Inlands- und Auslandsgeschäftsreisen.

Von Edda Wolf | Bonn

In einigen russischen Regionen sind von den Regionalregierungen Reisebeschränkungen für Männer im wehrfähigen Alter fürs In- und Ausland verfügt worden (z.B. Oblast Kursk, Republik Tschetschenien). Dann dürfen sie die Region und Russland nicht verlassen. Hat ein Arbeitgeber Außendienstmitarbeiter, muss er prüfen, ob regionale oder gesamtrussische Reisebeschränkungen auf seine Arbeitnehmer zutreffen.

Wenn ein Mitarbeiter seinen Einberufungsbescheid bereits erhalten hat, darf er seinen Wohnort / die Heimatregion nicht mehr verlassen, auch nicht auf Dienstreisen. Er kann dann nicht mehr für den Außendienst eingesetzt werden.

Wenn ein Mitarbeiter noch nicht einberufen worden ist, darf dieser Mitarbeiter weiterhin für den Außendienst eingesetzt werden, theoretisch auch auf Dienstreisen ins Ausland (obwohl jetzt erste Fälle bekannt geworden sind, dass auch Männern ohne Einberufungsbescheid die Ausreise verweigert wird).

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