Rechtsbericht Saudi-Arabien Registerrecht
Neue Regelungen über wirtschaftliche Berechtigte in Saudi-Arabien
Das saudische Handelsministerium gründet ein Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Für Unternehmen bedeutet das neue Mitteilungspflichten.
11.04.2025
Von Sherif Rohayem | Bonn
Am 3. April 2025 hat das saudi-arabische Handelsministerium mit Beschluss Nr. 235 neue Regelungen über wirtschaftliche Berechtigte in Kraft gesetzt. Kern dieser Rechtsetzung ist ein neues Transparenzregister innerhalb des Ministeriums für Handel.
Dieses Register führt die wirtschaftlichen Berechtigten sämtlicher Unternehmen im Sinne des saudi-arabischen Gesetzes für Handelsgesellschaften. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind Aktiengesellschaften, die an der saudi-arabischen Börse (Tadawul) gelistet sind – ebenso öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Unternehmen in Liquidation.
Begriff des wirtschaftlichen Berechtigten folgt internationalen Standards
In Anlehnung an internationale Standards handelt es sich bei wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des neuen Beschlusses um eine natürliche Person, die:
- unmittelbar oder mittelbar 25 Prozent der Unternehmensanteile hält oder;
- unmittelbar oder mittelbar 25 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigt oder;
- unmittelbar oder mittelbar die Geschäftsführung, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder die Vorsitzende ein- oder absetzen kann oder;
- in der Lage ist, die operativen Geschäfte oder Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen oder
- Bevollmächtigte einer juristischen Person ist, die eine der oben genannten Kriterien erfüllt.
Einzelheiten zur Mitteilungspflicht stehen noch nicht fest
Unternehmen, die sich im Prozess der Gründung befinden, müssen Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten machen. Dieselbe Verpflichtung trifft bereits existierende Unternehmen. Damit das Transparenzregister stets die aktuellen Verhältnisse wiedergibt, müssen Unternehmen spätestens 15 Tage nachdem eine für das Register relevante Änderung stattgefunden hat, dem Handelsministerium eine entsprechende Mitteilung machen. Dazu müssen sie einmal im Jahr bestätigen, dass die Registerangaben (noch) richtig sind.
Oben genannte Mitteilungspflichten sind Bußgeldbewehrt. Deren Einzelheiten stehen allerdings noch aus. Insbesondere muss das Handelsministerium noch die Tiefe der zu dokumentierenden Informationen bestimmen sowie das Verfahren festlegen.
Mit dem neuen Regelwerk beabsichtigt das Königreich die Standards der Financial Action Task Force (FATF) umzusetzen. Im Jahr 1989 auf Initiative der G 7 gegründet, bekämpft die FATF Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zu diesem Zweck entwickelt die internationale Organisation Standards für nationale Behörden, damit letztere effektiv gegen illegale Finanzströme vorgehen können.
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