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Rechtsbericht Vereinigtes Königreich Registerrecht

Britisches Unternehmensregister verlangt mehr Transparenz

Wer im „Companies House“ eingetragen ist, muss künftig seine Identität verifizieren. Betroffen sind alle, die ein britisches Unternehmen gründen, leiten, besitzen oder kontrollieren.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das britische Unternehmensregister („Companies House“) wird in Kürze ein neues Verfahren zur Identitätsprüfung einführen, bei dem jeder, der ein Unternehmen im Vereinigten Königreich gründet, leitet, besitzt oder kontrolliert, seine Identität verifizieren muss. Die bevorstehenden Änderungen folgen auf die Einführung des Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 und dienen der Verhinderung des Missbrauchs von Unternehmensstrukturen durch mehr Transparenz. Zu diesem Zweck soll die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des britischen Unternehmensregisters verbessert werden, indem sichergestellt wird, dass Personen, die Unternehmen gründen oder kontrollieren, wirklich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein. 

Die Verifizierungspflicht wird für folgende Personen gelten:  

  • neue Geschäftsführer („directors“) und Personen mit maßgeblicher Kontrolle ("PSCs") im Rahmen des Unternehmensgründungsprozesses;  

  • aktuelle Geschäftsführer und PSCs, wobei die Identitätskontrollen innerhalb einer bestimmten Frist nach Inkrafttreten der Vorschriften durchzuführen sind; und 

  • Unternehmensvertreter, die ihre Identität überprüfen müssen, bevor sie Einreichungen im Namen von Kunden einreichen können. 

Die Details werden in den „The Registrar’s Identity Verification Rules 2025“ geregelt. Hiernach müssen die Anträge auf Verifizierung mit einer der zugelassenen Methoden eingereicht werden. Es gibt zwei Hauptwege, um die Identitätsüberprüfung abzuschließen, nämlich durch: 

  • direkte Überprüfung durch Companies House, durch Hochladen von Kopien bestimmter genehmigter Identitätsdokumente (z. B. biometrische Reisepässe oder Führerscheine) in die „One Login Check“-App von GOV.UK, über den „One Login“-Webservice von GOV.UK oder durch persönliche Abgabe der Dokumente in einem bestimmten Postamt; oder 

  • einen autorisierten Unternehmensdienstleister („Authorised Corporate Service Provider, ACSP"), wie z. B. Buchhalter, Rechtsanwälte, Gesellschaftsgründungsagenten, Chartered Secretaries oder Governance-Experten, die das Identifizierungsverfahren selbst abgeschlossen haben und im Vereinigten Königreich von einer der einschlägigen Aufsichtsbehörden für Geldwäschebekämpfung beaufsichtigt werden. 

Außerdem müssen die Antragsteller auch genaue persönliche Angaben machen und ihre Identität durch die Beantwortung von Sicherheitsfragen bestätigen. So soll sichergestellt werden, dass die Identität korrekt mit den persönlichen Daten verknüpft ist. Dazu gehören der vollständige Name (sowie etwaige frühere Namen), die Wohnanschrift (und in einigen Fällen frühere Wohnanschriften), das Geburtsdatum und eine gültige E-Mail-Adresse. 

Die direkte Überprüfung steht nur Personen zur Verfügung, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses oder eines in bestimmten Ländern ausgestellten Dokuments sind (wobei der Webdienst auf Personen mit britischen Dokumenten beschränkt ist). Wer keine solchen Dokumente besitzt, muss sich über einen ACSP überprüfen lassen. 

Das neue System wird schrittweise wie folgt eingeführt: 

  • ACSPs können sich seit dem 25. Februar 2025 registrieren; 

  • Einzelpersonen können ihre Identität ab dem 25. März 2025 freiwillig verifizieren; 

  • bis Herbst 2025 wird die Identitätsüberprüfung für neue Geschäftsführer und PSCs bei der Gründung eines neuen Unternehmens obligatorisch, und für bestehende Geschäftsführer und PSCs beginnt eine zwölfmonatige Übergangsfrist; und 

  • spätestens Ende 2026 endet die Übergangsperiode und Companies House wird mit Maßnahmen gegen diejenigen beginnen, die ihre Identität nicht verifiziert haben. 

Die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Identitätsüberprüfung zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, darunter Geldstrafen und Einschränkungen bei der Einreichung von Dokumenten oder der Gründung eines neuen Unternehmens.  

 

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