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Rechtsmeldung Saudi-Arabien Gesellschaftsrecht, übergreifend

Saudi-Arabien zentralisiert Handelsregister

Die neue Verordnung über das Handelsregister schafft die regionalen Register zugunsten eines nationalen ab.

Von Sherif Rohayem | Bonn

Der saudi-arabische Ministerrat hat eine neue Verordnung über das Handelsregister beschlossen. Kern dieser Reform ist die institutionelle Rationalisierung der Handelsregister. Gegenwärtig müssen Unternehmen, die im Königreich mehrere Geschäftsstellen (Hauptquartier, Zweigniederlassung oder ähnliches) unterhalten, für jede einzelne Geschäftsstelle bei dem örtlich zuständigen Handelsregister eine Registrierung erwirken. Zugunsten eines nationalen Registers werden die regionalen Register abgeschafft. Folglich wird künftig nur noch eine Registrierung für alle Geschäftsstellen beim Zentralregister erforderlich.

Eine weitere Änderung betrifft die Gültigkeit einer Registrierung. Die Mindestgültigkeitsdauer wird abgeschafft, stattdessen müssen Unternehmen alle zwölf Monate ihren Status bestätigen oder gegebenenfalls aktualisieren. Schließlich wird mit der neuen Verordnung der Registereintrag erst ein Jahr nach einer Betriebsstillegung gelöscht. Eine Löschung findet gegenwärtig bereits 30 Tage nach einer Betriebseinstellung statt.

Am 17.9.2024 verabschiedet wird das neue Regelwerk 180 Tage später in Kraft treten. Dagegen gibt es eine fünfjährige Schonfrist, innerhalb derer Unternehmen ihre dezentralen Registrierung zur zentralen Registrierung zusammenfassen müssen.   

 

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