Branche kompakt | Schweiz | Chemische Industrie
Rahmenbedingungen
Das gescheiterte Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz bedeutet, zumindest vorübergehend, mehr Aufwand beim Export in die Schweiz. Hinzu kommen Nachhaltigkeitsvorgaben.
01.12.2023
Von Oliver Döhne | Bonn
Vorerst wieder mehr Bürokratie
Die EU ist für die Schweiz ein sehr wichtiger Partner, der unter anderem fast die Hälfte der Pharmaexporte abnimmt. Nach den gescheiterten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen EU und Schweiz liegt unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Produktionsstandards auf Eis, was bürokratischen Aufwand schafft und Kosten erhöht. Auch kann die Schweiz vorerst nicht mehr an der gut dotierten Forschungskooperation Horizon Europe teilnehmen, es sei denn, sie bezahlt die Förderung selbst. Der Zugang zu EU-Arbeitskräften wird ebenfalls schwieriger.
Anfang November 2023 entschloss sich die Schweiz aber nun, zu Beginn des Jahres 2024 wieder an den Verhandlungstisch mit der EU zurückzukehren. Experten rechnen zudem damit, dass sich die Schweiz zunehmend am Green Deal der EU orientieren und diesen mittragen wird. Auch beabsichtigt das Land Teil der geplanten Wasserstoff-Backbone-Pipeline-Infrastruktur zu werden, die von Nordafrika über Italien nach Deutschland führen wird.
Kosten runter, Innovation hoch
Der Kostendruck der Branche steigt. Hohe Löhne, scharfer globaler Wettbewerb und teuer importierte Rohstoffe wiegen schwer. Im Export bremst der starke Franken. Eine mögliche Neuverteilung der Unternehmenssteuererträge im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (nach Ort des Verkaufs und nicht der Produktion) könnte die Schweiz um Steuergelder für Infrastruktur, Forschung und Bildung bringen. Bislang sind die Investitionen in Innovation in der schweizerischen Chemie- und Pharmabranche weiter sehr hoch, besonders durch die globalen Konzerne.
Die Schweiz bemüht sich daher umso mehr und möchte als Standort attraktiv bleiben und Kosten senken. Ab 2024 fallen beispielsweise alle Industriezölle weg, die auf europäische Produkte aber meist ohnehin nicht erhoben wurden. Obwohl der Zoll wegfällt, verbleiben aber Deklarierungspflichten und bei zusätzlicher Wertschöpfung im Land und Reexport, ein Ursprungsnachweis. Mit den USA schloss die Schweiz ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen für medizinische Produkte.
Nachhaltigkeit und Transparenzauflagen
Im Mai 2023 schloss sich die Schweiz der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des Joint Statement on Cooperation on Global Supply Chains für sicherere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten an. Zentral ist dabei auch die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen und strategisch wichtigen Gütern.
Die Pflicht Berichte zur Nachhaltigkeit (Transparenz in nicht finanziellen Belangen) zu verfassen, soll künftig auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden betreffen (derzeit noch 500). Außerdem soll die Berichterstattung in Zukunft zwingend durch eine externe Revisionsstelle überprüft werden.
Zuständige Stellen
Für Zollfragen und Einfuhrverfahren ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zuständig. Verantwortliche Behörde für das Thema Chemikalien ist das Bundesamt für Umwelt. Auf flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC), die als Lösungsmittel zum Beispiel in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln enthalten sind, ist ein Sonderabgabe (Lenkungsabgabe) zu entrichten.
Zuständige nationale Stellen für Arzneimittel ist SwissMedic. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.