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Zollbericht Tansania Voranmeldung von Waren

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann entweder ein lizenzierter Zollagent oder der Einführer selbst abgeben, sofern er über eine Lizenz der Tanzania Revenue Authority verfügt.

Von Andrea Mack | Bonn

Rechtsgrundlagen und erforderliche Registrierungen

Die bei der Einfuhr in Tansania zu beachtenden Zollvorschriften sind im Zollgesetz der EAC (East African Community Customs Management Act 2004), dessen Durchführungsvorschriften (East African Community Customs Management Regulations) und den dazu erlassenen Änderungen und Ergänzungen geregelt. Das teilautonome Sansibar verfügt über eine eigene Regierung und eigene Behörden, beispielsweise für Finanzen, Normen oder Investitionen, sodass teilweise vom Festland abweichende gesetzliche Regelungen gelten.

Unternehmen in Tansania müssen sich bei der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) registrieren. Eine Geschäfts-/Handelslizenz für die konkrete Tätigkeit des Unternehmens ist ggf. beim Ministry of Industry and Trade zu beantragen. Eine Registrierung bei der tansanischen Finanzbehörde Tanzania Revenue Authority (TRA) ist für die Zuteilung einer Steueridentifikationsnummer (Taxpayer Identification Number - TIN) erforderlich. Die Nutzung der elektronischen Zollanmeldesysteme TANCIS und ASYCUDA ist ebenfalls registrierungspflichtig.

Zollanmeldung

In der Regel ist die Anmeldung vor Ankunft der Waren elektronisch über das integrierte tansanische Zollsystem (TANCIS) einzureichen. Bei Seefracht muss die elektronische Übermittlung mindestens sieben Tage vor der geplanten Ankunft des Schiffes erfolgen. Für Zollanmeldungen in Tansania ist die Einschaltung eines lizenzierten Zollagenten zur Zeit nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Falls der Einführer selbst die Anmeldung vornimmt, muss auch er eine entsprechende Lizenz vorweisen. Eine aktuelle Liste der lizenzierten Zollagenten ist bei der Finanzbehörde TRA verfügbar.

Vertrauenswürdige und zuverlässige Unternehmen können den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator - AEO) beantragen, der Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Zollabfertigung  in Tansania gewährt. Im Rahmen des regionalen AEO-Programms der Ostafrikanischen Gemeinschaft kann auch der Status eines regionalen AEO bewilligt werden.

Um die Zollabfertigung zu erleichtern, baut die Regierung seit 2014 schrittweise eine einzige Anlaufstelle (Single Window) für Unternehmen und beteiligte Behörden auf. Die erste Phase des Tanzania Electronic Single Window System (TeSWS) ist abgeschlossen. Das System hat seinen Pilotbetrieb aufgenommen.

Eine elektronische Vorabanmeldung (Pre-Arrival Declaration) ermöglicht der Zollstelle, Warensendungen anhand einer Risikoanalyse einem der drei verschiedenen Kanäle zuzuordnen: dem grünen Kanal für die direkte Freigabe, dem gelben Kanal für eine Prüfung der Dokumente und dem roten Kanal für die Durchleuchtung und physische Überprüfung.

Warenbegleitpapiere

Der Einführer/beauftragte Zollagent muss mit der Einfuhrzollanmeldung (Import Customs Declaration) grundsätzlich folgende Unterlagen in englischer Sprache einreichen:

  • Zollvollmacht des Einführers, falls ein Zollagent beauftragt wird
  • Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben wie
    • Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers bzw. Empfängers
    • Rechnungsnummer
    • Ausstellungsdatum
    • genaue Warenbezeichnung
    • Anzahl der Packstücke und Gesamtmenge
    • Einzelpreise und Gesamtbetrag
    • Liefer- und Zahlungsbedingungen
    • Rabatte, falls zutreffend
  • Packliste
  • Frachtpapiere wie Konnossement oder Luftfrachtbrief
  • Konformitätszertifikat für Waren, die dem PVoC-Programm unterliegen
  • Einfuhrgenehmigungen und/oder sonstige je nach Ware erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, wie Tier- oder Pflanzengesundheitszeugnis, Analysenzertifikat
  • Dokumente über Zollbefreiung oder Präferenznachweis, falls eine Zollvergünstigung für Ursprungswaren der EAC oder der SADC beansprucht wird.

Zollunion der EAC

Die EAC-Mitgliedstaaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda bilden eine Zollunion, in der Ursprungswaren der Mitglieder zollfrei zirkulieren können, sofern die Einhaltung der EAC-Ursprungsregeln nachgewiesen wird. Seit 2014 setzen die Länder das System des einheitlichen Zollgebiets (Single Customs Territory - SCT) um. Das hat zur Folge, dass die Zollabfertigung von Waren aus Drittländern in der Regel an der ersten Eingangszollstelle (first point of entry) des SCT stattfindet. Gleichzeitig entrichtet der Einführer die Einfuhrabgaben im Zielland. Nachdem der Zoll die Waren anhand einer Risikobewertung überprüft hat und die Zollabgaben im Zielland gezahlt sind, erfolgt die Freigabe zur Beförderung an den Bestimmungsort. An den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten finden weniger Kontrollen statt. Gemeinsam betriebene Grenzübergänge benachbarter EAC-Länder, sogenannte "One Stop Border Posts", tragen dazu bei, die Abfertigungszeiten zu verkürzen.

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