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Rechtsmeldung | Singapur | Datenschutzrecht

Geänderte Bußgeldvorschriften in Singapurs Datenschutzgesetz

Am 1. Oktober 2022 ist die Erhöhung der bei Verletzungen des singapurischen Datenschutzgesetzes drohenden Geldbußen in Kraft getreten. Die Änderungen stammen aus dem Jahr 2020.

Von Julia Merle | Bonn

Der "Personal Data Protection Act 2012" (PDPA) sieht nach seiner Überarbeitung Ende des Jahres 2020 in Art. 48J PDPA höhere mögliche Bußgelder vor: Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Unternehmen mit einem lokalen Jahresumsatz von über 10 Millionen Singapur-Dollar (S$; entspricht ca. 7,2 Millionen Euro) nun Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes in Singapur. In anderen Fällen sind Geldbußen von bis zu 1 Million S$ (ca. 720.000 Euro) möglich.

Die Anpassungen der Bußgeldbestimmungen gelten seit 1. Oktober 2022. Der Großteil der weiteren Änderungen war bereits im Februar 2021 in Kraft getreten.

Zum Thema:

  • PDPA in seiner aktuellen Fassung (Englisch)
  • "Personal Data Protection (Enforcement) Regulations 2021" (Englisch)
  • Website der Personal Data Protection Commission Singapore (PDPC)
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