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Rechtsbericht Slowakei Verjährungsfristen

Slowakei: Verjährung

Nachstehend finden Sie gesetzliche Regelungen zur Verjährung in der Slowakei.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn

Die Regelungen des slowakischen Rechts zur Verjährung finden sich sowohl im HGB als auch im BGB. Für den unternehmerischen Rechtsverkehr sind in den allermeisten Fällen die § 387 bis 408a HGB ausschlaggebend. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt vier Jahre (§ 397 HGB).

Abweichend davon ist die Verjährungsfrist beim Recht auf Schadensersatz sowie bei Transportschäden: nach § 398 HGB 10 Jahre beim erstgenannten und nach § 399 HGB 1 Jahr bei Transportschäden.

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