Rechtsbericht Slowakei Verjährungsfristen
Slowakei: Verjährung
Nachstehend finden Sie gesetzliche Regelungen zur Verjährung in der Slowakei.
02.09.2022
Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn
Die Regelungen des slowakischen Rechts zur Verjährung finden sich sowohl im HGB als auch im BGB. Für den unternehmerischen Rechtsverkehr sind in den allermeisten Fällen die § 387 bis 408a HGB ausschlaggebend. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt vier Jahre (§ 397 HGB).
Abweichend davon ist die Verjährungsfrist beim Recht auf Schadensersatz sowie bei Transportschäden: nach § 398 HGB 10 Jahre beim erstgenannten und nach § 399 HGB 1 Jahr bei Transportschäden.