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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Zahlreiche Gesetze hat Spanien zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) erlassen. Der Übernahme der "horizontalen", also branchenübergreifenden Anforderungen auf nationaler Ebene dient insbesondere das Gesetz Nr. 17/2009 über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und ihre Ausübung (Ley 17/2009, de 23 de noviembre, sobre el libre acceso a las actividades de servicios y su ejercicio). Es enthält zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen, erlegt Dienstleistern in seinem Artikel 22 allerdings auch bestimmte Informationspflichten auf. Zu den Dienstleistungsempfängern in Spanien zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Rechtsform, Rechtsstatus und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine steuerliche Identifikationsnummer,
  • bei reglementierten Berufen Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung und deren Preis, falls der Dienstleister diesen im Voraus festlegt.

Weitere Ausführungen zu den nach dem Gesetz Nr. 17/2009 nötigen Informationspflichten enthalten auch die Abschnitte "Internationales Privatrecht", "Vertragsrecht" und "Zuständige Gerichte" dieses Länderberichts.

Seither wurden weitere Rechtsvorschriften an die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Eine Übersicht der spanischen Umsetzungsakte bietet das europäische Gesetzgebungsportal Eur-Lex. 

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