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OHADA überarbeitet Einheitsgesetz

Die OHADA hat im Oktober ihr Einheitsgesetz zur Vollstreckung von Forderungen und Gerichtsentscheidungen überarbeitet. Es ersetzt das ursprünglich 1998 erlassene Gesetz.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l’harmonisation en Afrique du droit des affaires - OHADA) hat im Oktober das Einheitsgesetz über die vereinfachte Durchsetzung von Forderungen und das Vollstreckungsverfahren (AUPSRVE) überarbeitet. Das neue Gesetz wurde am 15. November 2023 im Gesetzblatt veröffentlicht und tritt am 16. Februar 2024 in Kraft.

Die OHADA ist eine internationale Organisation mit 17 Mitgliedstaaten in West- und Zentralafrika. Ziel der OHADA ist es, das Wirtschaftsrecht in ihren Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um die Rechtssicherheit zu verbessern und den Zugang zu rechtlichen Regelungen zu vereinfachen.

Im AUPSRVE ist unter anderem das Mahnverfahren geregelt. Damit sollen unbestrittene Geldforderungen einfacher durchsetzbar sein. Um ein Mahnverfahren einzuleiten, stellt man einen Antrag beim zuständigen Gericht. Dieses erlässt einen Mahnbescheid, gegen den der Schuldner Widerspruch einlegen kann. Handelt der Schuldner nicht, ist der Mahnbescheid mithilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckbar. Ein ähnliches Verfahren sieht das AUPSRVE für die Herausgabe oder Rückgabe von beweglichen Sachen vor.

Darüber hinaus gleicht das AUPSRVE das Zwangsvollstreckungsrecht in den OHADA-Mitgliedstaaten an. Ausländische Urteile müssen danach von einem Gericht eines OHADA-Mitgliedstaates für vollstreckbar erklärt werden.

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