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Zollmeldung Südafrika Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Südafrika fordert Rechnungsdaten in Zollanmeldung

Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren erforderlich. Nun müssen diese entsprechende Rechnungsdetails aufweisen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

South African Revenue Service (SARS) teilt mit, dass Rechnungsdaten in sämtlichen elektronischen Zollerklärungen, die an SARS übermittelt werden, enthalten sein müssen. Ohne Rechnungsdaten steigt ab dem 1. April 2025 die Wahrscheinlichkeit, dass solche Zollanmeldungen für eine Dokumentenprüfung oder ein Audit ausgewählt werden. In diesem Fall könnten die Anmelder dazu aufgefordert werden, Rechnungen als Belege hochzuladen.

Quelle: Mitteilung der SARS vom 11. März 2025

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