Zollmeldung Südafrika Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Südafrika fordert Rechnungsdaten in Zollanmeldung
Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren erforderlich. Nun müssen diese entsprechende Rechnungsdetails aufweisen.
21.03.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
South African Revenue Service (SARS) teilt mit, dass Rechnungsdaten in sämtlichen elektronischen Zollerklärungen, die an SARS übermittelt werden, enthalten sein müssen. Ohne Rechnungsdaten steigt ab dem 1. April 2025 die Wahrscheinlichkeit, dass solche Zollanmeldungen für eine Dokumentenprüfung oder ein Audit ausgewählt werden. In diesem Fall könnten die Anmelder dazu aufgefordert werden, Rechnungen als Belege hochzuladen.