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Recht kompakt | Südkorea | Patentrecht

Südkorea: Patentrecht

Der Schutz von Patenten findet seine Rechtsgrundlage im Patentgesetz (Patent Act - PA) in der Fassung von 2022.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

In Umsetzung des Patent Cooperation Treaty, dem Korea seit dem Jahr 1984 angehört, wurde der PA im Jahr 2014 partiell überarbeitet.

Eine patentrechtlich schutzfähige Erfindung wird nach dem PA definiert als eine hervorgehobene Schöpfung technischer Ideen unter Nutzung der Naturgesetze. Die Erfindung darf weder in Korea noch im Ausland bereits veröffentlicht worden sein und muss ein hohes technisches Niveau aufweisen, sowie industriell verwertbar sein. Auch Substanzen oder Mikroorganismen sind patentfähig. Nicht patentfähig sind Erfindungen von Substanzen, die bei der Kernspaltung auftreten sowie solche, die gegen die öffentliche Ordnung, Moral oder Gesundheit verstoßen. 

Der Antrag auf Erteilung eines Patents ist beim Korean Intellectual Property Office (KIPO) zu stellen, Art. 42 PA. Patentanträge sind auch dann wirksam und geeignet, das First-to-file-Erfordernis (Art. 36 PA) zu erfüllen, wenn sie in englischer Sprache vorgelegt werden. Eine koreanische Übersetzung muss dann jedoch folgen. Anmeldeberechtigt ist der Erfinder oder sein gesetzlicher Nachfolger. Bereits mit Einleitung des Anmelde- beziehungsweise Erteilungsverfahrens ist der Anmelder geschützt. Unabhängig vom Anmeldeantrag kann innerhalb von drei Jahren ab Anmeldetag der Antrag auf Prüfung der Patentfähigkeit der Anmeldung gestellt werden. Erhält der Anmelder die Patentzusage muss er innerhalb von drei Monaten die Registrierungsgebühr sowie die ersten drei Jahresgebühren entrichten. Gegen die Entscheidung des KIPO kann das Korean Intellectual Property Trial and Appeal Board angerufen werden. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ungefähr 18 Monate nach Abgabe der Anmeldeunterlagen die Patentanmeldung in der Patent Gazette veröffentlicht. Hiernach beginnt eine Dreimonatsfrist, in welcher Einwendungen gegen die Patenterteilung vorgebracht werden können.

Die Schutzfrist für Patente beträgt 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung, Art. 88 PA.

Aufgrund der Mitgliedschaft Südkoreas in der Pariser Verbandsübereinkunft können Patente ausländischer Personen direkt beim KIPO angemeldet werden. Aufgrund des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) kann gleichzeitig mit einer Anmeldung eines koreanischen Patents beim KIPO ein Anmeldeantrag in Deutschland gestellt werden.

Seit dem 9. Juli 2019 ist eine Ergänzung von Art. 128 PA in Kraft, wonach bei vorsätzlichen Patentverletzungen Strafschadensersatz (punitive damages) möglich ist.

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