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Südkorea: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für die Republik Korea am 1. März 2005 in Kraft getreten.
26.01.2024
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Kaufverträge zwischen in der Republik Korea und in Deutschland ansässigen Parteien unterliegen also ohne Weiteres dem UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG), es sei denn, die Parteien haben die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich abbedungen. In Korea (Rep.) besteht Rechtswahlfreiheit, sodass die auf Verträge anwendbare Rechtsordnung von den Parteien bestimmt werden kann.
Rechtsgrundlage des internationalen Privatrechts ist der Act on Private International Law in der Fassung vom 4. Januar 2022.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.