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Zollbericht Tansania Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung und Verpackung

Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Von Andrea Mack | Bonn

Verpflichtende Angaben auf Lebensmitteletiketten

Gemäß den Tanzania Food, Drugs and Cosmetics (Food Labelling) Regulations, 2006 müssen alle Informationen auf dem Etikett eines abgepackten Lebensmittels in Kiswahili oder Englisch oder in beiden Sprachen abgefasst sein. Folgende Angaben sind obligatorisch und müssen gut leserlich und deutlich sichtbar auf dem Etikett der Primärverpackung angebracht sein:

  • Handels- und Markenname sowie gebräuchliche Bezeichnung des Produkts
  • Inhaltsstoffe
  • Chargen- oder Losnummer
  • Herstellungs- und Verfallsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdauer
  • Bezeichnung "imitated" oder "substituted" im Fall von Imitaten oder Ersatzerzeugnissen.

Auf der allgemeinen Verpackung sind folgende Informationen anzugeben:

  • Name der Farbstoffe, künstlichen Aromen und/oder Konservierungsstoffe, die dem Lebensmittel zugesetzt wurden
  • vollständiges Verzeichnis der Zutaten, falls das Lebensmittel aus mehr als einer Zutat besteht, Auflistung in absteigender Reihenfolge der Anteile
  • Name und Anschrift des Herstellers und ggf. des Händlers.

Jedes eingeführte Lebensmittel muss auf seinem Behältnis ein Etikett mit der Angabe des Ursprungslandes tragen. Nahrungsergänzungsmittel müssen als solche gekennzeichnet werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten beispielsweise für Babynahrung, Arzneimittel, Medizinprodukte und Pestizide.

Mindesthaltbarkeitsdauer von Produkten

Abgepackte Lebensmittel mit einer begrenzten Haltbarkeitsdauer von neun oder mehr Monaten müssen bei der Ankunft eine restliche Haltbarkeitsdauer von mindestens sechs Monaten aufweisen. Für Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von weniger als neun Monaten gilt eine verbleibende Haltbarkeitsdauer von mindestens 75 Prozent ab dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Tansania. 

Arzneimittel mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 24 Monaten müssen bei der Ankunft eine restliche Haltbarkeitsdauer von mindestens 60 Prozent vorweisen, bei einer Haltbarkeit von 24 Monaten oder weniger sind es mindestens 80 Prozent. 

Vorgaben für Verpackungsmaterial

Gemäß dem tansanischen Pflanzengesundheitsgesetz von 2020 ist die Einfuhr von Heu, Stroh, Torf oder anderen Stoffen, die Schadorganismen übertragen können, als Verpackungsmaterial verboten. Die Pflanzenschutzverordnung von 2023 schreibt vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz entsprechend dem internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen ISPM 15 behandelt sein muss.

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