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Zollmeldung Tunesien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Tunesien - Zentralbank veröffentlicht neue Liste nicht vorrangiger Güter

Bonn (GTAI) - Die tunesische Zentralbank hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie die Einfuhr „nicht prioritärer“ Güter regelt. Bereits im Oktober 2017 wurden die Geschäftsbanken angewiesen, Akkreditive für die Einfuhr nicht prioritärer Waren nur noch zu eröffnen, wenn der Importeur Sicherheiten aus eigenen Mitteln für den Gesamtwert der Produkte bereitstellen kann.

Das neue Rundschreiben vom 1. März 2018 enthält eine aktualisierte Warenliste sowie die Ausnahmen der Regelung. Darin werden etwa 200 Produkte, darunter verschiedene Lebensmittel, Kosmetika, Plastik- und Papierprodukte sowie Haushaltswaren als nicht vorrangig eingestuft.

Produkte, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen oder zwecks aktiver Veredelung eingeführt werden, sind von der Regelung nicht betroffen. Auch Waren, die in der tunesischen Industrieproduktion benötigt werden, sind hiervon unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. (ABS)

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