Rechtsbericht Ukraine Devisenrecht
Nationalbank der Ukraine stellt Devisenbeschränkungen klar
Am 20. November 2024 lockerte die ukrainische Nationalbank eine Reihe von Außenhandelsbeschränkungen und verstärkte gleichzeitig deren Einhaltung.
12.12.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat durch den Beschluss Nr. 136 weitere Änderungen der seit dem 24. Februar 2022 verhängten geltenden Devisenbeschränkungen veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen diesmal Zahlungen im Rahmen von internationalen technischen Hilfsprojekten sowie Überweisungen im Zusammenhang mit Warenimporten und der Rückführung der Dividenden.
Einfuhren mit Beteiligung ausländischer Stellen
Bisher konnten ukrainische Unternehmen für alle importierten Waren und Dienstleistungen bezahlen, sofern die Lieferung nach dem 23. Februar 2021 erfolgte oder erfolgen wird.
Durch die Neuerungen können ukrainische Unternehmen grenzüberschreitende Zahlungen für Waren leisten, die vor diesem Zeitpunkt liegen. Voraussetzung ist, dass die Transaktion durch eine ausländische Exportkreditagentur, einen ausländischen Staat oder eine autorisierte Stelle abgesichert wird. Diese Unterstützung kann in Form von Krediten, Versicherungen, Garantien oder Bürgschaften erfolgen. Die beteiligten ausländischen Stellen müssen entweder staatlich oder von einem ausländischen Staat kontrolliert sein.
Beispiel: Ein ukrainisches Unternehmen möchte Ausrüstung aus Deutschland bezahlen, die vor dem 23. Februar 2021 bestellt wurde. Dazu wendet es sich an eine deutsche Exportkreditagentur, die einen Kredit und eine Versicherung für dieses Geschäft bereitstellt. Dank dieser Unterstützung kann das ukrainische Unternehmen die Ausrüstung bezahlen, ohne die Frist (23. Februar 2021) einhalten zu müssen.
Unternehmen haben ein Limit für Überweisungen zu beachten: Überweisungen im Rahmen eines Importvertrages dürfen pro Kalendermonat 10 Prozent der überfälligen Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag nicht übersteigen (Stichtag 1. November 2024).
Devisenbeschränkungen für Hilfsprojekte aufgehoben
Die NBU hat die Möglichkeiten für Devisentransfers im Rahmen internationaler technischer Hilfsprojekte erweitert und die Beschränkungen für Geberländer aufgehoben.
Ab dem 20. November 2024 bietet die NBU die Möglichkeit, Fremdwährungen ins Ausland zu überweisen, um Abrechnungen für internationale Projekte der technischen Hilfe zu ermöglichen, unabhängig davon, welcher Staat oder welche Organisation ein solches Projekt finanziert.
Bisher war es nur möglich, Zahlungen im Rahmen von technischen Hilfsprojekten zu tätigen, die von der Europäischen Union (EU) finanziert werden.
Kontrolle der Dividendenrückführung wird verschärft
Nach Beobachtungen der NBU gibt es immer wieder Versuche, die festgelegten Obergrenzen für die Rückführung von Dividenden zu umgehen. Deshalb hat die NBU zusätzliche Kriterien für Transaktionen ab dem 20. November 2024 festgelegt.
Ukrainische Unternehmen können die Möglichkeit der teilweisen Rückführung von Dividenden auf Gesellschaftsrechte oder Aktien nur dann nutzen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- der Zeitraum der Tätigkeit des Emittenten ab dem Datum der staatlichen Registrierung bis zum Datum der betreffenden Transaktion beträgt mindestens 12 Monate;
- seit dem Erwerb des Eigentums an den Gesellschaftsrechten/Anteilen des Emittenten durch den ausländischen Investor/Ausländer sind mindestens sechs Monate vergangen, und der Emittent hat bis zum Datum der betreffenden Transaktion Dividenden ausgeschüttet.
Darüber hinaus hat die NBU die Verwendung von Fremdwährungskrediten für den Erwerb von Wertpapieren in Fremdwährung verboten, um Missbrauch zu verhindern.
Zum Thema:
- Pressemitteilung der NBU vom 20. November 2024
- NBU-Beschluss Nr. 136 vom 19. November 2024
- GTAI-Special Überblick über die rechtlichen Entwicklungen in der Ukraine - Zahlungsverkehr und Steuerrecht