Rechtsmeldung Ukraine Registerrecht
Ukraine öffnet den Zugang zum einheitlichen staatlichen Register
Unternehmen, die Informationen über juristische Personen, Einzelunternehmen und öffentliche Vereine benötigen, steht das einheitliche staatliche Register wieder für Auskünfte zur Verfügung.
09.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Der Erlass der ukrainischen Regierung Nr. 1422 vom 16. Dezember 2022 "Über die Änderung einiger Erlasse des Ministerkabinetts der Ukraine im Bereich des Notariats und der staatlichen Registrierung“ ermöglicht wieder den Zugang zum einheitlichen staatlichen Register. Das Register ist vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Das einheitliche staatliche Register umfasst Informationen zu juristischen Personen, Einzelunternehmen und öffentlichen Vereinen. Auskünfte werden nur dann in elektronischer Form erteilt, wenn die die Auskunft anfragende Person sich mit einer elektronischen Signatur identifizieren kann. Die Signatur kann über das staatliche Portal "ID.GOV.UA“ beantragt werden.
Mit dem Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 wurden Besonderheiten in Bezug auf die Arbeit von staatlichen Registern eingeführt und der Zugang zum Teil erheblich eingeschränkt. So konnten nur staatliche Registerstellen, Beschäftigte des Ministeriums der Justiz und Notare Zugang zu diesem Register erhalten. Mehr Informationen können unter "Überblick über rechtliche Entwicklungen in der Ukraine - Arbeit von staatlichen Registrierungsstellen" abgerufen werden.
Zum Thema: