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Zollmeldung Ukraine Konformitätserfordernisse

Ukraine: Neuerungen bei der Konformitätsbewertung von Waren

Das ukrainische Ministerkabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, der Regelungen im Bereich Konformitätsbewertung und technischer Regulierung den EU-Standards anpasst.

Von Karin Appel | Bonn

Die wichtigsten Änderungen, die das geplante Gesetz mit sich bringen soll, sind die Folgenden:

  • Gegenseitige Anerkennung der in der Ukraine und in der EU durchgeführten Akkreditierungen;

  • Verbesserung der Mechanismen für die Konformität von Produkten mit einem Maßstab der europäischen Normen;

  • Erhöhung der Verantwortung des Unternehmens für die Richtigkeit der Informationen über ihre Produkte;

  • Interaktion der nationalen Behörden der Ukraine zusammen mit den EU-Behörden.

Dieses Vorhaben basiert auf dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine und ist außerdem ein wichtiger Schritt in Vorbereitung auf die Unterzeichnung des geplanten Abkommens "über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)".

Laut ukrainischen Wirtschaftsministers Vitaliy Kindrativ stufte die Europäische Kommission  diesen Gesetzesentwurf mit höchster Priorität ein. Damit soll der Weg für den freien Warenverkehr geebnet und der Eintritt ukrainischer Waren auf dem europäischen Markt erheblich vereinfacht werden.

 

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