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Zollbericht Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Ukraine nähert sich dem EU-Zollrecht

Das ukrainische Parlament verabschiedete einen neuen Gesetzesentwurf, der sich der vollständigen Anwendung des EU-Zollrechts annähert. 

Von Karin Appel | Bonn

Am 22. August 2024 verabschiedete das Parlament (Werchowna Rada) den Gesetzentwurf Nr. 10411 der Regierung "Über die Änderung des Zollkodex der Ukraine zur Umsetzung einiger Bestimmungen des Zollkodex der Europäischen Union". Das Gesetz soll voraussichtlich in sechs Monaten in Kraft treten und ermöglicht den Unternehmen somit einen sanften Übergang von alten zu neuen Regelungen. Das neue Gesetz beinhalte laut ukrainischen Zolldienstes umfangreiche und erhebliche Änderungen. Ziel der Änderungen ist die Angleichung an das europäische Zollrecht. 

Damit nähert sich die Ukraine der vollständigen Anwendung des EU-Zollrechts und schließt die Umsetzung größtenteils ab. Der ukrainische Zolldienst weist darauf hin, dass die nächste große Änderung der Zollgesetzgebung der Ukraine die Verabschiedung eines neuen Zollkodex sein wird, der vollständig auf dem EU-Zollkodex basieren wird.

Die wichtigsten Änderungen: 

  • Die Einführung des Konzepts der Zollvertretung mit einer Unterteilung in direkte und indirekte Vertretung zur Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Vertreter und Unternehmen; 

  • Eine schrittweise Umstellung der Unternehmen mit Außenwirtschaftstätigkeit auf ein neues Genehmigungssystem für  einheitliche zollrechtliche Bewilligungen für Zollvertreter, Inhaber von Zolllagern und Zwischenlagern;

  • Die Einführung des europäischen Modells von Zolllager-Arten und die Erweiterung eines dementsprechenden Dienstleistungsangebots;

  • Eine Erweiterung von Möglichkeiten für AEO's (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte), um ihre Finanzlage zu prüfen;

  • Die Einführung des europäischen Konzepts für die Anwendung der Zollregelungen;

  • Eine Anpassung von zollrechtlichen Bestimmungen über die Lieferung, die Gestellung, die Lagerung und Überwachung von Waren 

  • Die Aufhebung einiger Genehmigungspflichten, z.B. für den Warenverkehr zwischen Zolllager und Empfänger 

  • Die Weiterentwicklung von Nachzollkontrollen und generellen Zollprüfungsmaßnahmen

  • Die Förderung des Schutzes über geistiges Eigentum bei Überschreiten ukrainischer Grenzen.

Darüber hinaus werden zur Bekämpfung der Korruption in den Zollbehörden folgende Maßnahmen eingeführt:

  • Veröffentlichung von anonymisierten Texten von Entscheidungen über Beschwerden, die nun auf der offiziellen Website des Staatlichen Zolldienstes abgegeben werden können und innerhalb von drei Tagen ab dem Datum ihres Eingangs geprüft werden;

  • Informationen über den Zollwert von Waren werden künftig in elektronischer Form im Format der internationalen Standards mit den Zollbehörden ausländischer Staaten ausgetauscht.

Zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs für die zweite Lesung unter Einbeziehung der Wirtschaft und der Öffentlichkeit fügte das Parlament folgende Initiativen und Klarstellungen hinzu:

  • Bevorzugung von Unternehmen, die den AEO-Status erhalten haben (insbesondere bei der vorrangigen Zollabwicklung und der Nutzung elektronischer Warteschlangeninformationssysteme);

  • Trennung der Zuständigkeiten zwischen dem Anmelder, dem Inhaber des Zollverfahrens und der Person, die für die Zahlung der Zölle verantwortlich ist;

  • Neue Anforderungen an die Lagerung von Waren unter zollamtlicher Überwachung (Erfordernis finanzieller Garantien für ihre Sicherheit);

  • Präzisierung  zulässiger Transaktionen von Waren, die sich unter zollamtlicher Überwachung befinden;

  • Präzisierung der Bestimmungen über die Verwendung von Ersatzgütern;

  • Neue Regelungen zu verbotenen Waren zugunsten des Staates;

  • Neue Bestimmungen über die Zahlung für die Zollabfertigung außerhalb des Standorts der Zollbehörde (und außerhalb ihrer Arbeitszeiten).

Bis zum geplanten Inkrafttreten im Februar 2025 müssen das Ministerkabinett und das Finanzministerium alle erforderlichen Verordnungen genehmigen.

 

 

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