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USA: Anerkennungsverfahren
Wer in den USA Dienstleistungen in bestimmten Branchen erbringen möchte, muss die einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen beachten.
08.04.2024
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Die Zulassungsvoraussetzungen variieren zwischen den jeweiligen Bundesstaaten und den einzelnen Kommunen. Erfahrungsgemäß bedürfen insbesondere die folgenden Berufe einer Zulassung, um in dem jeweiligen Bundesstaat eine Dienstleistung erbringen zu können: Architekten, Ingenieure, Elektriker, Betreiber von Hebetechniken, Gas-/Wasser-Installateure, Schweißer, Bausanierer, Landschaftsgärtner, Kranführer, Sprengmeister oder Immobilienmakler. Um Dienstleistungen im Rahmen dieser Berufe erbringen zu können, müssen die entsprechenden Zulassungen vor Aufnahme beziehungsweise Ausübung der Tätigkeit beantragt werden. Wird die Gefahrverantwortung bei Baugewerken übernommen, muss zudem eine sogenannte contractor´s licence vorliegen. Diese ist vor Übernahme eines Projektes im jeweiligen Bundesstaat zu beantragen.
Die Anerkennung ausländischer, berufsspezifischer Zulassungen ist grundsätzlich möglich. Die bundeseinheitlichen Vereinigungen der jeweiligen Berufe bieten in der Regel Ausländern, die eine äquivalente Ausbildung zu einem in den USA zertifizierten Beruf haben, die Möglichkeit, eine in Deutschland erworbene berufsspezifische Zulassung in den USA anerkennen zu lassen, teilweise kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein. Das Anerkennungsverfahren einer in Deutschland erworbenen Zulassung hängt von dem entsprechenden Beruf ab. Es muss ein Antrag auf Anerkennung bei der jeweiligen Berufsvereinigung gestellt werden. Die Vereinigung überprüft in der Regel anschließend in einem Evaluationsverfahren, ob die ausländische Befähigung zu dem jeweiligen Beruf mit der Berufsausbildung in den USA vergleichbar ist.
Einige Bundesstaaten beteiligen sich nicht an einem solchen Anerkennungsverfahren. Daher ist es vor Aufnahme des Anerkennungsverfahren geboten, Informationen einzuholen, ob der US-Bundesstaat, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, sich an einem bundeseinheitlichen Anerkennungsverfahren beteiligt beziehungsweise ein eigenes Anerkennungsverfahren durchführt.