Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren
Registrierung von Importeuren bei der Zollbehörde
Jedes Unternehmen, das Waren in die USA importiert, muss über eine Identifikationsnummer verfügen.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Gemäß 19 Code of Federal Regulations (CFR) § 24.5 hat jedes importierende Unternehmen, jede Behörde oder andere Organisation anlässlich einer ersten formellen Wareneinfuhr (formal entry) mit Zollvordruck 5106 der Zollbehörde eine Identifikationsnummer mitzuteilen oder eine solche zu beantragen. Verfügt das Unternehmen oder die Behörde bereits über eine sogenannte "Internal Revenue Service employer identification number", muss diese in dem Vordruck angegeben werden. Alternativ kann auch die Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) angegeben werden.
Dies gilt für Unternehmen, die in den USA ansässig sind beziehungsweise dort eine Steuerpräsenz haben (resident importer). Verfügt ein Unternehmen über keine der beiden Nummern, so handelt es sich im Allgemeinen um ein nicht ansässiges Unternehmen (non-resident importer). Dies ist dann entsprechend im Vordruck zu vermerken. Die Zollbehörde teilt diesem Unternehmen eine Identifikationsnummer (importer identification number) zu, die dann für alle zukünftigen Einfuhrvorgänge zu verwenden ist. In der Praxis wird dann immer ein Zollagent im Auftrag des ausländischen Unternehmens die Einfuhrformalitäten vornehmen.
Eine alternative Lösung zu dem oben beschriebenen Verfahren wäre die volle Übernahme der Verantwortung durch einen Zollagenten (vertraglich festgelegt). In diesem Falle wäre eine Registrierung des ausländischen Unternehmens als ausländischer Importeur nicht notwendig. Ob der Zollagent dazu bereit wäre, müsste im Einzelfall mit diesem abgestimmt werden.