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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA verhängen Zölle gegen Venezuelas Handelspartner

Ab dem 2. April sollen alle Importe aus Ländern, die Öl aus Venezuela beziehen, mit einem zusätzlichen Zollsatz von 25 Prozent belegt werden.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die US-Regierung kündigt an, ab dem 2. April 2025 sämtliche Waren, die in die USA eingeführt werden und aus einem Land stammen, das venezolanisches Öl importiert, mit einem zusätzlichen Zollsatz von 25 Prozent zu belegen. Dies hat Präsident Donald Trump am 24. März 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), den National Emergencies Act und den United States Code mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) angeordnet.

Neue Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent

Am 2. April 2025 um 00:01 Uhr Eastern Daylight Time (EST) sollen "direkte sowie indirekte" Zölle in Kraft treten. Das bedeutet, dass Wareneinfuhren in die USA mit 25 Prozent Zusatzzoll belastet werden, sofern das Land, aus dem die Warenlieferung stammt, Öl aus Venezuela bezieht. Unter venezolanisches Öl fallen gemäß E.O. 14245 Rohöl oder Erdölerzeugnisse, die aus Venezuela gefördert, raffiniert oder exportiert werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des an der Förderung oder dem Verkauf dieses Rohöls oder dieser Erdölerzeugnisse beteiligten Unternehmens.

Der Außenminister erhält die Befugnis, in Abstimmung mit dem Finanzminister, dem Handelsminister, dem Minister für Innere Sicherheit sowie dem Handelsbeauftragten der USA eigenständig zu bestimmen, ob der Zollsatz von 25 Prozent auf Waren aus Ländern erhoben wird, die venezolanisches Öl direkt oder lediglich indirekt beziehen. Indirekt bedeutet hierbei, der Kauf von venezolanischem Öl über Zwischenhändler oder Drittländer.

Der Zusatzzoll gemäß der E.O. 14245 wird zusätzlich zu den Einfuhrzöllen erhoben, die bereits gemäß IEEPA, Section 232 of the Trade Expansion of 1962, Section 301 of the Trade Act of 1974 oder durch andere Behörden erlassen wurden.

Der Handelsminister ist befugt, gemeinsam mit dem Außenminister und dem Generalstaatsanwalt zu überprüfen, ob ein Land direkt oder indirekt venezolanisches Öl importiert hat, sowie Vorschriften, Richtlinien und Entscheidungen zu erlassen, die zur Umsetzung dieser Anordnung erforderlich sind. Zudem soll er sich mit den Leitern anderer Regierungsstellen abstimmen, um die Einhaltung sicherzustellen, und alle weiteren rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele dieser Anordnung zu erreichen.

Bestehende Sanktionen bleiben in Kraft

Bestehende Sanktionen gegenüber Venezuela bleiben in Kraft. Dazu zählen individuelle, finanzielle und sektorale Sanktionen gegen die venezolanische Regierung sowie gegen die Regierung Maduro und ihre Anhänger.

Eine Liste der Sanktionen gegenüber Venezuela veröffentlicht das U.S. Department of State.

Quellen und weitere Informationen:

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