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Zollbericht USA Zollgesetz und Zollverfahren

Zollagenten

Viele US-Importeure beauftragen mit der Abwicklung der Zollabfertigung einen Zollagenten. Zollagenten arbeiten mit einer Vollmacht des Importeurs.

Von Susanne Scholl | Bonn

Mitarbeiter der US-Zollbehörde raten US-Importeuren dazu, bei Wareneinfuhren mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US$ (formal entries) einen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu beauftragen. Die Vorgänge der Warenabfertigung und der Zahlung der Einfuhrabgaben können dann aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Customs and Border Protection (CBP) und den Zollagenten zügiger abgeschlossen werden.

Überdies übernimmt ein Zollagent, sofern er im Auftrag des Importeurs gegenüber der Zollbehörde als "importer of record" (Hauptimporteur) auftritt, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der bei der Einfuhr von Waren zu leistenden Bürgschaft (customs bond/continous bond).

Zollagenten arbeiten mit einer durch den Importeur ausgestellten Vollmacht (power of attorney). Trotzdem bleiben die Unternehmen im Regelfall gegenüber der Zollbehörde selbst für die korrekte Einreihung der Waren, die Festlegung des Warenwertes und die Abwicklung des Wareneingangs in das US-Zollgebiet verantwortlich (Alternativen für ausländische Unternehmen siehe im Abschnitt "Registrierung von Importeuren bei der US-Zollbehörde") . 

Bei der Auswahl des Agenten sollte sorgfältig vorgegangen werden, insbesondere wenn Einfuhrwaren den Vorschriften weiterer Bundesbehörden wie der Food and Drug Administration (FDA) oder der Environmental Protection Agency (EPA) unterliegen. Es sollte geklärt werden, ob der Zollagent Erfahrung mit den von der FDA überwachten Branchen (zum Beispiel Arzneimittel, medizinische Geräte, Nahrungsmittel) hat. Grundsätzlich sind regelmäßige Gespräche/Treffen mit dem Zollagenten anzuraten.   

Kontaktdaten der von der Zollbehörde zertifizierten Zollagenten hat die CBP veröffentlicht.

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