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Rechtsmeldung | Vereinigte Arabische Emirate | Handelsvertreterrecht

Entwurf über neues Handelsvertretergesetz in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 4. Juli 2022 das Verfahren zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Handelsvertretungen eingeleitet.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue Gesetz über Handelsvertretungen soll das bisher in den VAE auf diesem Gebiet geltende Gesetz aus dem Jahr 1981 ersetzen.

Die wichtigsten Merkmale des Gesetzentwurfs sind folgende:

1. Der Gesetzentwurf behält die Ausübung von Handelsvertretertätigkeiten den Staatsangehörigen der VAE vor.

2. Die Registrierungspflicht für Handelsvertretungen nach dem geltenden Gesetz von 1981 wurde beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Handelsvertretung nur dann anerkannt wird, wenn sie im Register für Handelsvertretungen des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der VAE eingetragen ist.

3. Der neue Gesetzesentwurf betont ausdrücklich, dass der Handelsvertretervertrag ein Vertrag zum beiderseitigen und nicht zum einseitigen Nutzen seiner Parteien ist. Das alte Gesetz habe einseitig nationale Handelsvertreter der VAE gegenüber ausländischen Auftraggebern begünstigt.

4. Der Gesetzentwurf enthält eine ausdrückliche Bestimmung, die dem Vertreter das Recht einräumt, Provisionen für alle Geschäfte zu verlangen, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Vertretungsprodukten innerhalb des Gebiets getätigt werden.

5. Ein weiteres wesentliches Merkmal des neuen Gesetzentwurfs betrifft die Beendigung des Vertretungsverhältnisses. Eine Handelsvertretung wird nun entweder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder bei Ablauf der Vertragslaufzeit beendet.

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