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Rechtsmeldung | Vereinigtes Königreich | Einreisebestimmungen

Neues zum britischen Einreiseverfahren

Nachdem das materielle Einwanderungsrecht geändert wurde, folgt nun das Verfahrensrechtliche. Es wird digital – das gilt auch für die bald erforderliche Einreiseerlaubnis.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

In einem Policy Paper mit dem Titel „New Plan for Immigration“ veröffentlicht die britische Regierung ihren Plan zur besseren Sicherung der Grenze und zur Vereinfachung der Einreise.

Die aus europäischer Sicht wichtigste Änderung: die Einführung einer elektronischen Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation – ETA), wie es sie beispielsweise in den USA bereits gibt. Sie betrifft diejenigen, die visumsfrei einreisen dürfen, insbesondere Touristen oder bestimmte Geschäftsreisende aus der EU. Die ETA wird für eine einmalige Einreise und für einen Aufenthalt von maximal sechs Monaten gelten. Bei der Beantragung müssen biometrische Daten übermittelt und einige Fragen beantwortet werden. Die Einführung ist für ca. Mitte des Jahres 2023 vorgesehen.

Bei der Einreise mit Visum soll vor allem das Sponsorship erleichtert werden. Hier soll die „Sponsorship Rodamap“ implementiert werden, die bei dem Sponsoring eines konkreten Visums (ab 2023) sowie bei der Beantragung einer Sponsorship Lizenz (ab 2024) Erleichterungen bringen soll.   

Etwas entfernteres Ziel ist die „kontaktlose“ Einreise bis 2025. Hierzu soll zunächst der Kreis derjenigen, die e-Gates benutzen dürfen, erweitert werden.   

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