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Rechtsmeldung Vereinigtes Königreich Handelsvertreterrecht

Post Brexit: Britisches Handelsvertreterrecht bleibt unverändert

Eine Konsultation ergab nach Einschätzung der britischen Regierung keine überzeugenden Gründe für Veränderungen des Handelsvertreterrechts.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die Commercial Agents (Council Directive) Regulations 1993 (CAR) stammen noch aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft. Sie schreiben bestimmte Rechte für Handelsvertreter vor, die dem britischen Recht vorher fremd waren und die Vertragsfreiheit nicht unerheblich einschränken. Deshalb galten sie zu Brexit-Zeiten als einer der “heißen Kandidaten” für eine Abschaffung post Brexit.

Zu den besonders häufig kritisierten Regelungen zählen beispielsweise der Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der geltenden Vertragsbedingungen, Regelungen zur Fälligkeit der Kommission, vor allem aber Ausgleichsanspruch nach Artikel 17 der CAR.

In einer Konsultation suchte die britische Regierung nun die Meinungen der betroffenen Öffentlichkeit. Sie führte nach Einschätzung der Regierung zu dem Ergebnis, dass es kein ausreichendes Momentum für eine Änderung gebe. Insbesondere der Gedanke des Schutzes der Handelsvertreter vor Auftraggebern, die zumeist deutlich größer sind als sie selbst, wurde als Grund für die Beibehaltung genannt.

Somit bleiben die CAR auch nach dem Brexit in Kraft, und dies vollkommen unverändert.

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