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Zollbericht WTO WTO

Aufbau und Struktur der WTO

(Stand: 21.01.2022) Vor dem Hintergrund protektionistischer Maßnahmen der letzten Jahre ist auch die Rolle der Welthandelsorganisation (WTO) wieder stärker in den Fokus gerückt.

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Die WTO ist einer, wenn nicht der Eckpfeiler für fairen, freien und liberalisierten Welthandel.

Vom Multilateralismus zum Plurilateralismus

Dies erfolgt zum einen durch die Administration der multilateralen, das heißt für alle WTO-Mitglieder verbindlichen Übereinkommen, wie das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), dessen Organisation der Vorläufer der WTO war und das mit der Liberalisierung des freien Warenverkehrs den traditionellen Kern des WTO-Rechts zum Gegenstand hat. Weitere multilaterale Abkommen sind zum Beispiel das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Die multilateralen Übereinkommen sind für ein WTO-Mitglied auch dann verpflichtend, wenn es dieses nicht ratifiziert hat, etwa, weil es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens noch gar kein WTO-Mitglied war.

Darin unterscheiden sie sich von den plurilateralen Abkommen. Diese sind nur für diejenigen WTO-Mitglieder verpflichtend, die sie auch ratifiziert haben.

Derzeit in Kraft sind drei plurilaterale Handelsübereinkommen:

  • Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen,
  • Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen,
  • Übereinkommen über Informationstechnologie.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten, multilaterale Übereinkommen abzuschließen, setzt man in der WTO in jüngerer Zeit vermehrt auf plurilaterale Übereinkommen. Beispiel hierfür sind die entsprechenden Initiativen zum Abschluss eines Übereinkommens für Investitionserleichterungen (Investment Facilitation Agreement) oder die Initiative zum Abbau von Handelshemmnissen für Umweltgüter.

Angesichts des gerade auch vor dem Erfordernis nachhaltiger Klimapolitik gestiegenen Handlungsdrucks steht zu erwarten, dass diesen „Abkommen der Willigen“ künftig eine größere Bedeutung zukommt.

Die Organe der WTO

Aus dem Anspruch der WTO, zu einer möglichst globalen Handelserleichterung beizutragen, leitet sich das Erfordernis effizienter Strukturen ab.

Das oberste Organ ist die Ministerkonferenz, die aus Vertretern aller Mitglieder besteht und alle zwei Jahre zusammentritt. Jedes WTO-Mitgliedsland hat eine Stimme. Sie entscheidet unter anderem über Änderungen des WTO-Rechts und über alle in den Anwendungsbereich eines multilateralen Handelsübereinkommens fallenden Angelegenheiten, die Ernennung des WTO-Generaldirektors sowie die Einsetzung bestimmter Räte.

Der Allgemeine Rat nimmt die Aufgaben der Ministerkonferenz im Zeitraum zwischen deren Tagungen wahr. Ebenso wie die Ministerkonferenz setzt er sich aus Vertretern aller Mitglieder der WTO zusammen, in der Regel auf der Ebene der ständigen Vertretungen der WTO-Mitgliedstaaten bei der WTO. Im Rahmen des WTO-Streitbeilegungssystems nimmt er in gleicher Weise die Funktion des Streitbeilegungsgremiums wahr.

Unterstützt wird der Allgemeine Rat durch weitere Räte und Ausschüsse. Im Einzelnen handelt es sich hier um den Rat für den Warenhandel, den Rat für handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums, den Ausschuss für Handel und Entwicklung, den Ausschuss für Zahlungsbilanzen sowie den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltung.

Die administrativen laufenden Geschäfte, wie insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen sowie die Analyse des Welthandels nehmen das Generalsekretariat und an ihrer Spitze ein(e) Generaldirektor(in) wahr. Im Unterschied zu den oben beschriebenen Organen hat das Sekretariat jedoch keinerlei politische Kompetenzen. Die WTO ist - so ihre Selbstbeschreibung  - eine „member driven organization“.

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Beschlussfassung im Konsens

Grundsätzlich fassen die Organe ihre Beschlüsse auf der Grundlage des Konsensprinzipes, wobei ein „Konsens“ immer dann erzielt ist, wenn keine der anwesenden Mitglieder förmlich widerspricht.

Allerdings gibt es hiervon zugunsten einfacher oder qualifizierter Mehrheiten auch Ausnahmen.

So konsequent das Konsensprinzip im Hinblick auf den angestrebten Abschluss multilateraler Übereinkommen ist, so hinderlich hat es sich in der Praxis auch erwiesen mit der Folge, dass – wie oben beschreiben – derzeit eine starke Tendenz zu plurilateralen Initiativen besteht.

Es bleibt abzuwarten, ob vor diesem Hintergrund Reformen des WTO-Rechts das Konsensprinzip aufweichen.

Das Streitbeilegungsverfahren - Herzkammer des WTO-Rechts

Das WTO-Recht ist Völkerrecht und verpflichtet unmittelbar die WTO-Mitglieder, welche die Übereinkommen innerstaatlich entsprechend umzusetzen haben. Damit genau dies erfolgt, ist es unerlässlich, dass die WTO-Mitlieder die Möglichkeit haben, die Einhaltung des WTO-Rechts durchzusetzen. Dies erfolgt durch einen Streitbelegungsmechanismus, häufig auch als „Herzstück des WTO-Recht“ bezeichnet.

Im Streitbeilegungsverfahren sind drei Organe beteiligt: das Panel, der Appellate Body und der Dispute Settlement Body (DSB). Panel und Appellate Body sind mit Gerichten vergleichbar, die allerdings lediglich Empfehlungen aussprechen. Werden diese vom DSB angenommen, muss die unterlegene Partei ihnen nachkommen.

Seit dem 10. Dezember 2019 verfügt der Appellate Body nicht mehr über die Mindestzahl von drei Richtern, sodass derzeit über keine neuen Berufungen entschieden werden kann.

Zur Überwindung dieser Blockade sind bereits die Europäische Union (EU) und weitere WTO-Mitglieder tätig geworden. Eine Übergangslösung wurde geschaffen, die am 15. April 2020 vom Europäischen Rat  genehmigt und am 30. April 2020 der WTO mitgeteilt wurde.

Weitere Einzelheiten zum Streitbeilegungsmechanismus sowie der erwähnten Übergangsregelung können Sie in unserem Bericht Das Streitbeilegungsverfahren der WTO nachlesen.

Fazit

Die WTO steht sowohl institutionell als auch inhaltlich vor großen Herausforderungen. Meistert sie diese, wird sie auch künftig für einen fairen und freien Welthandel sorgen.

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