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Zollmeldung WTO Zolltarif, Einfuhrzoll

Finden die WTO-Regeln auch unmittelbar für Unternehmen Anwendung?

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Das WTO-Recht sieht für Staaten eine unmittelbare Wirkung vor – nicht für Unternehmen. Demnach sind lediglich die Vertragsstaaten angehalten, sich direkt auf die einzelnen Übereinkommen zu beziehen und die dort festgehaltenen Regelungen entsprechend umzusetzen. Für Unternehmen sind die Regelungen der einzelnen Übereinkommen zwar auch von Bedeutung, die entscheidenden Umsetzungsbestimmungen sowie Zolltarife sind jedoch dem entsprechenden Zolltarif (inklusive Änderungen) des jeweiligen Landes zu entnehmen.

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