Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit
Wann gelten welche Handelsabkommen im Vereinigten Königreich?
Der Brexit sorgt für zahlreiche Änderungen. Welche Handelsabkommen finden derzeit Anwendung und was verändert sich zum 1. Januar 2021 für mein Unternehmen?
13.08.2020
Von Dr. Melanie Hoffmann
- Was ist ein Handelsabkommen und warum ist es so wichtig?
- Welche Handelsabkommen finden bis zum 31. Dezember 2020 Anwendung?
- Was passiert während der Übergangsphase?
- Was ändert sich ab dem 1. Januar 2021 – Welche Abkommen sind dann relevant?
- Worauf Unternehmen achten sollten
- Wichtige Informationen und Links
Was ist ein Handelsabkommen und warum ist es so wichtig?
Handelsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei (bilateral) oder mehr (multilateral) Staaten. Sie fördern den freien Handel ohne Handelshemmnisse und unter einheitlichen und fairen Regeln zwischen den Vertragspartnern.
Handelsabkommen bieten durch die Erschließung neuer Absatzmärkte, Kostenreduzierung im Warenverkehr durch den Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen, vereinfachte Zollabwicklung und Qualitätssicherung durch einheitliche Standards zahlreiche Chancen für Unternehmen. Um jedoch die vollen Vorzüge eines Abkommens nutzen zu können, müssen sich Unternehmen vollständig mit den Inhalten des Abkommens auseinandersetzen.
Welche Handelsabkommen finden bis zum 31. Dezember 2020 Anwendung?
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) verlieren Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK.
Das Austrittsabkommen sieht jedoch vor, dass das VK für den Zeitraum der Übergangsphase weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion bleibt und somit das EU-Recht weiterhin Anwendung findet. Die Europäische Kommission hat alle Vertragspartner darüber informiert, dass das VK während der Übergangsphase weiterhin als EU-Mitgliedstaat anzusehen ist. Demnach können die Briten noch bis zum Ende der Übergangsphase von den Handelsverträgen der EU profitieren.
Dabei kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, dass alle EU-Handelsabkommen weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 für das VK Anwendung finden. Es gelten nur die Abkommen für das VK weiter, deren Vertragspartner einer weiteren Geltung innerhalb der Übergangsphase nicht widersprochen haben. Vertragspartner, die einer weiteren Geltung bis zum 31. Dezember zugestimmt haben, müssen das VK in dieser Zeit wie ein EU-Mitglied behandeln und somit auch die bisherigen Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens anwenden. Damit geht einher, dass britische Waren für diesen Zeitraum ihren EU-Ursprung behalten und Unternehmen derzeit noch von neuen Ursprungskalkulationen verschont bleiben.
Was passiert während der Übergangsphase?
Mit dem 31. Dezember 2020 läuft die Übergangsphase und somit auch die Anwendung der EU-Handelsabkommen aus. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Briten eigene Handelsabkommen mit Drittstaaten vorweisen, wenn ein präferenzberechtigter Handel fortgeführt werden soll.
Mit dem Austritt aus der EU und dem Beginn der Übergangsphase hat das VK das Recht, eigene Handelsabkommen mit Drittstaaten zu verhandeln und abzuschließen. Diese Abkommen treten erst zum 1. Januar 2021 in Kraft und entfalten ihre Wirkung nicht bereits während der Übergangsphase.
Ziel der britischen Regierung ist es zum einen, die bestehenden Abkommen der EU zu übernehmen, indem diese in bilaterale Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und dem jeweiligen Vertragspartner umgewandelt werden (sogenanntes „Roll-over“). Dabei sollen die wesentlichen Inhalte aus dem jeweiligen Freihandelsabkommen beibehalten werden, sodass Unternehmen auch weiterhin unter Vorzugsbedingungen mit dem jeweiligen Drittstaat Handel betreiben können. Zum anderen streben die Briten den Abschluss neuer Abkommen an (zum Beispiel mit den USA, Australien oder Neuseeland).
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2021 – Welche Abkommen sind dann relevant?
Ab dem 1. Januar 2021 ist das VK weder Mitglied der EU noch Nutznießer der EU-Handelsabkommen. Unternehmen, die auf Grundlage von Handelsabkommen ihren Warenverkehr abwickeln, müssen nun aufpassen. Die Abkommen verlieren ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK, sodass Sie nun auf die Abkommen zurückgreifen müssen, die in der Übergangsphase durch die Briten abgeschlossen wurden und folglich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Briten haben bereits eine Reihe von Handelsabkommen sowie Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreements) mit Drittstaaten verhandelt. Welche Abkommen bereits zum Abschluss gebracht wurden und welche derzeit noch verhandelt werden, finden Sie in der Übersicht der britischen Regierung.
Worauf Unternehmen achten sollten
Mit dem Austritt des VK aus der EU kommen neue Prozesse auf die Unternehmen zu. Die Einfuhr in das VK sowie die Ausfuhr aus dem VK werden sich ändern, wobei Handelsabkommen hierbei eine wichtige Rolle spielen und diese Prozesse wesentlich beeinflussen können. Unternehmen sollten sich deshalb mit dem Vorhaben der Briten, Handelsabkommen mit Drittstaaten zu schließen, auseinandersetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Produktionsstätten im VK befinden, der Export von dort erfolgt und bisher Präferenzen im Rahmen der EU-Freihandelsabkommen in Anspruch genommen werden.
Worauf sollten Unternehmen achten?
- Nutze ich bereits ein EU-Handelsabkommen und wenn ja, haben die Briten ein Roll-Over beschlossen?
- Sollte kein Roll-Over vorliegen, setzen Sie sich mit den Regelungen der Welthandelsorganisation auseinander.
- Liegt ein Roll-Over vor, setzten Sie sich mit den Inhalten des Abkommens auseinander. Sprechen Sie uns bei konkreten Fragen an.
Wichtige Informationen und Links
- Handelsabkommen der EU und EU-Abkommen gegenseitiger Anerkennung, von denen das VK derzeit noch profitiert
- Welche Handelsabkommen verhandeln die Briten derzeit und welche sind schon abgeschlossen? (Darunter auch die sog. Roll-Over)
- Kein Handelsabkommen zwischen dem VK und der EU? WTO-Regeln kommen zur Anwendung