OHADA: Die Forderungssicherung
Die OHADA hat neben anderen Bereichen auch das Forderungssicherungsrecht vereinheitlicht. Ob Bürgschaft oder Eigentumsvorbehalt, erfahren Sie hier, was Ihre Möglichkeiten sind.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die OHADA hat neben anderen Bereichen auch das Forderungssicherungsrecht vereinheitlicht. Ob Bürgschaft oder Eigentumsvorbehalt, erfahren Sie hier, was Ihre Möglichkeiten sind.
Die Organisation pour l'harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) wurde mit dem Ziel gegründet, in ihren Mitgliedstaaten das Wirtschaftsrecht zu vereinheitlichen.
Innerhalb der OHADA können Ansprüche und Geldforderungen einheitlich und schneller durchgesetzt werden. Hier erhalten Sie erste Informationen, was zu beachten ist.
Für jedes Auslandsgeschäft sind Informationen, insbesondere zum Steuerrecht, unerlässlich. Nationale Steuerbehörden können hilfreiche Informationsquellen sein.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach kamerunischen Gesetzen und Rechtsnormen.
Bei Entsendungen in ein Land in Subsahara-Afrika entstehen zahlreiche rechtliche Hürden. Hilfreich ist es daher, einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen zu behalten.
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Mit dem "Compact with Africa" soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Ländern und internationalen Organisationen sowie bilateralen Partnern verbessert werden.
Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon hat Deutschland bislang ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.