Zoll und Einfuhr kompakt - Japan
Zoll und Einfuhr kompakt - Japan gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Japan gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für bestimmte Waren gelten Verbote oder Beschränkungen.
Verbrauchsteuern werden auf Tabakwaren, Alkoholika und Kraftstoffe erhoben.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Japan ist Vertragsstaat verschiedener regionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Die Ausgleichszölle treten am 30. Oktober 2024 in Kraft.
Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand. Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.