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  • 28.06.2018 Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
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    Türkei – Umfangreiche Zollaussetzung

    Bonn (GTAI) – Die Türkei hat eine umfangreiche Zollaussetzung bekannt gegeben. Betroffen sind neben anorganischen und organischen Chemikalien der HS-Kapitel 28 und 29, Waren der Kapitel 32 bis 41, Spinnstoffe der HS-Kapitel 50, 52 bis 56, 58 und 59, mineralische, keramische und Glaswaren der Kapitel 68 bis 70, bestimmte Stahlwaren der Kapitel 72 und 73, Waren aus Kupfer (Kap. 74), Aluminium (Kap. 76), und anderen unedlen Metallen (Kap. 81), verschiedene Waren der Kapitel 82 bis 85, Fahrzeugteile der...

  • 26.06.2018 Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
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    Türkei – Sonderzölle auf Waren mit Ursprung USA

    Bonn (GTAI) – Die Türkei erhebt rückwirkend zum 21.6.2018 Sonderzölle auf Waren mit Ursprung in den USA. Betroffen sind Nüsse (10%), Reis (25%), Sirupe zum Herstellen von Getränken (10%), Branntwein (70%), Rohtabak (30%), Steinkohle und Koks (5%), Petrolkoks (4%), Schminkmittel (30%), PVC in Rohformen (25%), Polyamid in Primärformen (5%), bestimmte Waren aus Kunststoffen (30%), Brennholz und Pellets (5%), Papier, Kraftpapier und Pappen (10%), bestrichene Papiere (25%), Kabel aus Zelluloseacetat (30%)...

  • 18.06.2018 Zollmeldung Deutschland Exportkontrolle, übergreifend
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    BMWi richtet Kontaktstelle Iran ein

    Bonn (GTAI) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine „Kontaktstelle Iran“ eingerichtet, an die sich Unternehmen mit Fragen zum Iran-Geschäft wenden können. Nach dem Ausstieg der USA aus der Wiener-Nuklearvereinbarung bleiben die geltenden EU-Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran unverändert in Kraft. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung steht das BMWi mit der Kontaktstelle betroffenen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, für Fragen zur...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien Gewährleistung, Schadensersatz
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    Gewährleistungsrechte

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Die Gewährleistungsrechte (garancija), die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich für mangelhafte Leistungen bei Kaufverträgen aus den Artikeln 423 – 429 und bei Werkverträgen aus den Artikeln 608 – 611 des kroatischen Schuldrechtsgesetzes (Zakon o obveznim odnosima). Das kroatische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstörung vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Gewerblicher Rechtsschutz

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Der gewerbliche Rechtsschutz in Kroatien ist in einer Reihe von Gesetzen geregelt. Hierzu zählen:

    das Gesetz über Geschmacksmuster (Zakon o industrijskom dizajnu): Dieses Gesetz beinhaltet die Voraussetzungen für den Erwerb von auf Geschmacksmuster bezogenen Schutzrechten, wie auch Regelungen zu deren Umfang und Dauer.
    Artikel 2 des kroatischen Geschmacksmustergesetzes enthält dabei die Definitionen der für das Gesetz wichtigsten Begriffe.
    - Muster wird...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Pflichtversicherung

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Zahlreiche Dienstleistungstätigkeiten in Kroatien unterliegen der Voraussetzung zum Abschluss einer Pflichtversicherung.
    Hierzu zählen die Berufshaftpflichtversicherungen beispielsweise für:

    Bauingenieure (inženjer građevinarstva) – Artikel 19 des Berufsgesetzes der Bauingenieure (Kodeks Strukovne Etike Ovlaštenih Inženjera Građevinarstva);

    Architekten (arhitekta) – Artikel 10 der Architektenkammersatzung (Statut Hrvatske Komore...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Bagatellsachen

    Germany Trade & Invest (Stand 16.9.2013)
    Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und kroatischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleisten bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zu Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
    Das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum 1.1.2009...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Internationales Privatrecht

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Bei Abschluss eines Vertrages, der eine grenzüberschreitende Dienstleistung zum Gegenstand hat, muss folgende Frage besondere Berücksichtigung finden: nach welcher nationalen Rechtsordnung richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien? Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen einem deutschen Dienstleistungsempfänger und einem kroatischen Dienstleister ist im Streitfall nämlich zu ermitteln, ob kroatisches oder deutsches...

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