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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien Gewährleistung, Schadensersatz
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    Gewährleistungsrechte

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Die Gewährleistungsrechte (garancija), die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich für mangelhafte Leistungen bei Kaufverträgen aus den Artikeln 423 – 429 und bei Werkverträgen aus den Artikeln 608 – 611 des kroatischen Schuldrechtsgesetzes (Zakon o obveznim odnosima). Das kroatische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstörung vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Gewerblicher Rechtsschutz

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Der gewerbliche Rechtsschutz in Kroatien ist in einer Reihe von Gesetzen geregelt. Hierzu zählen:

    das Gesetz über Geschmacksmuster (Zakon o industrijskom dizajnu): Dieses Gesetz beinhaltet die Voraussetzungen für den Erwerb von auf Geschmacksmuster bezogenen Schutzrechten, wie auch Regelungen zu deren Umfang und Dauer.
    Artikel 2 des kroatischen Geschmacksmustergesetzes enthält dabei die Definitionen der für das Gesetz wichtigsten Begriffe.
    - Muster wird...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Pflichtversicherung

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Zahlreiche Dienstleistungstätigkeiten in Kroatien unterliegen der Voraussetzung zum Abschluss einer Pflichtversicherung.
    Hierzu zählen die Berufshaftpflichtversicherungen beispielsweise für:

    Bauingenieure (inženjer građevinarstva) – Artikel 19 des Berufsgesetzes der Bauingenieure (Kodeks Strukovne Etike Ovlaštenih Inženjera Građevinarstva);

    Architekten (arhitekta) – Artikel 10 der Architektenkammersatzung (Statut Hrvatske Komore...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Bagatellsachen

    Germany Trade & Invest (Stand 16.9.2013)
    Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und kroatischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleisten bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zu Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
    Das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum 1.1.2009...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Internationales Privatrecht

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Bei Abschluss eines Vertrages, der eine grenzüberschreitende Dienstleistung zum Gegenstand hat, muss folgende Frage besondere Berücksichtigung finden: nach welcher nationalen Rechtsordnung richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien? Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen einem deutschen Dienstleistungsempfänger und einem kroatischen Dienstleister ist im Streitfall nämlich zu ermitteln, ob kroatisches oder deutsches...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Außergerichtliche Streitbeilegung

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Das kroatische Schiedsrecht findet seine gesetzliche Grundlage im kroatischen Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit (Zakon o arbitraži).
    Die dortigen Regelungen folgen dem sogenannten UNCITRAL-Modellgesetz und bewegen sich damit im Rahmen eines international abgestimmten Standards.
    Grundlegendes zur Stellung des Schiedsgerichts (arbitražni sud) findet sich in den Artikeln 9 – 17 des kroatischen Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit; das Schiedsverfahren...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Gerichts-/Anwaltsgebühren

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Die Höhe der Gerichtsgebühren wird vorgegeben durch das kroatische Gerichtsgebührengesetz (Zakon o sudskim pristojbama). Die Höhe der Gerichtsgebühr bestimmt sich, wie im deutschen Recht, nach der Höhe des jeweiligen Streitwerts.
    Der Honoraranspruch der Rechtsanwälte wird durch das Anwaltsgesetz (Zakon o odvjetništvu) und die Tarifordnung für die anwaltliche Vergütung (Tarifu o nagradama i naknadi troškova za rad odvjetnika) geregelt. Grundsätzlich orientiert...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Eilverfahren

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Die Grundlage für den vorläufigen Rechtsschutz in Kroatien legt das dortige Vollstreckungsgesetz (Ovršni zakon).
    Entscheidend sind hier die Artikel 340 – 355 des kroatischen Vollstreckungsgesetzes, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bestimmen.
    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung (privremene mjere) ist nach kroatischem Recht stets das Bestehen einer konkreten Gefahr. Die...

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