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  • 24.07.2018 Portal 21 Tschechische Republik
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    Gewährleistungsrecht

    Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
    Die Gewährleistungsrechte, die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich bei Mängeln einer Kaufsache (práva z vadného plnění) aus den §§ 2099 ff.--folgende und bei Mängeln an einem Werk (vady díla) aus den §§ 2615 ff.--folgende des tschechischen Zivilgesetzbuches. Das tschechische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstärungen vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.

  • 24.07.2018 Portal 21 Tschechische Republik
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    Mahnverfahren

    Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
    Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Seit Dezember 2008 kann der Kläger einer Geldforderung ein sogenanntes Europäisches Mahnverfahren in Gang setzen. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen.
    Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können sich unter anderem aus fehlender Zahlung (des Empfängers), aber auch aus ausgebliebener oder...

  • 24.07.2018 Portal 21 Tschechische Republik
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    Gerichts-/Anwaltsgebühren

    Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
    Rechtliche Grundlage für Gerichtsgebühren in Tschechien ist das tschechische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o soudních poplatcích, Gesetz Nr.--Nummer 549/1991 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb.). Die Gerichtsgebühr ist mit der Klageerhebung zu zahlen und wird wie folgt ermittelt:
    Bei Klagen auf Geldforderungen mit einem Streitwert von 20.000 Kč (ca. 776 Euro) beträgt die Gerichtsgebühr 1.000 Kč (ca. 38 Euro);
    Bei Klagen auf Geldforderungen mit...

  • 24.07.2018 Portal 21 Tschechische Republik
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    Eilverfahren

    Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
    Im Vorfeld der Eröffnung des Hauptverfahrens sieht die tschechische Zivilprozessordnung (Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb., im Folgenden abgekürzt ZPO) die Möglichkeit eines Güteverfahrens (§§ 67-69,99, Smírčí řízení) sowie den Erlass einstweiliger Anordnungen (§§ 74-77a, Předběžné opatření) und auch ein Beweissicherungsverfahren (§§ 78-78g, Zajištění důkazu) vor.
    Zum Erlass der einstweiligen...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien Gewährleistung, Schadensersatz
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    Gewährleistungsrechte

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Die Gewährleistungsrechte (garancija), die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich für mangelhafte Leistungen bei Kaufverträgen aus den Artikeln 423 – 429 und bei Werkverträgen aus den Artikeln 608 – 611 des kroatischen Schuldrechtsgesetzes (Zakon o obveznim odnosima). Das kroatische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstörung vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Gewerblicher Rechtsschutz

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Der gewerbliche Rechtsschutz in Kroatien ist in einer Reihe von Gesetzen geregelt. Hierzu zählen:

    das Gesetz über Geschmacksmuster (Zakon o industrijskom dizajnu): Dieses Gesetz beinhaltet die Voraussetzungen für den Erwerb von auf Geschmacksmuster bezogenen Schutzrechten, wie auch Regelungen zu deren Umfang und Dauer.
    Artikel 2 des kroatischen Geschmacksmustergesetzes enthält dabei die Definitionen der für das Gesetz wichtigsten Begriffe.
    - Muster wird...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Pflichtversicherung

    Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
    Zahlreiche Dienstleistungstätigkeiten in Kroatien unterliegen der Voraussetzung zum Abschluss einer Pflichtversicherung.
    Hierzu zählen die Berufshaftpflichtversicherungen beispielsweise für:

    Bauingenieure (inženjer građevinarstva) – Artikel 19 des Berufsgesetzes der Bauingenieure (Kodeks Strukovne Etike Ovlaštenih Inženjera Građevinarstva);

    Architekten (arhitekta) – Artikel 10 der Architektenkammersatzung (Statut Hrvatske Komore...

  • 18.06.2018 Portal 21 Kroatien
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    Bagatellsachen

    Germany Trade & Invest (Stand 16.9.2013)
    Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und kroatischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleisten bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zu Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
    Das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum 1.1.2009...

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