Zollmeldung Ägypten Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Ägypten – Einfuhr von gebrauchten Elektrofahrzeugen erlaubt
14.06.2018
Bonn (GTAI) - Das ägyptische Handels- und Industrieministerium genehmigte mit Dekret 255 vom 28. März 2018 die Einfuhr von gebrauchten Elektrofahrzeugen, die weniger als drei Jahre alt sind.
Grundsätzlich dürfen nur neuwertige Güter in Ägypten eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich diejenigen Gebrauchtwaren, die in Anhang 2 der Durchführungsverordnung Nr. 770/2005 des Import- und Exportgesetzes Nr. 118/1975 aufgeführt sind. Oben genannte Elektrofahrzeuge wurden dieser Liste hinzugefügt.
Quelle: Ägyptisches Gesetzblatt Nr. 73 vom 28. März 2018