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Zollmeldung Ägypten Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Ägypten – Elektronische Zahlungsverfahren für staatliche Abgaben ab Mai 2019 verpflichtend

Bonn (GTAI) – Der ägyptische Finanzminister hat per Dekret 760/2018 verfügt, dass ab 1. Mai 2019 Zölle, Steuern und sonstige staatliche Abgaben über einem Wert von 500 ägyptischen Pfund über elektronische Zahlungsmethoden zu begleichen sind. Ausnahmen können für Beträge an Regierungsstellen erteilt werden, bei denen die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Zahlungsabwicklung fehlen.

Das Dekret Nr. 760 vom 29.12.2018 (Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 269 vom 26.6.2018) kann in arabischer Fassung auf der Internetseite des Kassationshofs abgerufen werden. (AM)

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