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Rechtsmeldung Angola Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Angolanische Regierung erhöht Mindestlohn

Unternehmen in Angola müssen ihren Arbeitnehmern mehr Lohn zahlen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinstunternehmen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die angolanische Regierung hat zum 17. Juli 2024 den Mindestlohn erhöht. Demnach wird das monatliche Mindesteinkommen für geleistete Arbeit oder erbrachte Dienstleistungen von 32.000 Kwanza (ca. 33 Euro) auf 70.000 Kwanza (ca. 73 Euro) erhöht. Ab dem 15. September 2025 soll der Mindestlohn auf 100.000 Kwanza (ca. 104 Euro) monatlich steigen.

Für Kleinstunternehmen und Start-ups gilt ein Mindestlohn von 50.000 Kwanza (ca. 52 Euro) pro Monat. Um ein Kleinstunternehmen handelt es sich nach angolanischem Recht, wenn bei einem Unternehmen nicht mehr als 10 Arbeitnehmer eingestellt sind und nicht mehr als 250.000 US-Dollar Umsatz im Jahr erwirtschaftet wird.

Unternehmen, die finanziell nicht in der Lage sind, den erhöhten Mindestlohn zu zahlen, können beim Ministerium für öffentliche Verwaltung, Arbeit und soziale Sicherheit (Ministério da Administração Pública, Trabalho e Segurança Social, MAPTSS) eine Genehmigung beantragen, vorübergehend niedrigere Löhne zu zahlen. Dazu müssen sie ihre finanzielle Unfähigkeit nachweisen.

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