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Argentinien: Steuerrecht

Um eine Mehrfachbesteuerung zu verhindern, existiert seit 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Argentinien.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch | Berlin, Bonn

Steuersystem

Das argentinische Steuersystem ist durch Komplexität, Ineffizienz und ein hohes Maß an Steuerhinterziehung gekennzeichnet. Nach der argentinischen Verfassung teilt sich der Nationalkongress seine Gesetzgebungsbefugnisse mit den Provinzen und der Hauptstadt Buenos Aires. Argentinien verfügt nicht über ein einheitliches Steuergesetzbuch. Die verschiedenen Steuerkategorien werden durch verschiedene Gesetze geregelt, die häufig geändert werden. Die Steuergesetze und -verordnungen werden durch von der Exekutive erlassene Steuerverordnungen ergänzt. Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (Administración Federal de Ingresos Públicos - AFIP) ist für die Erhebung und Verwaltung der nationalen Steuern zuständig. Eines der wenigen Rechtsinstrumente mit nationalem Charakter ist das Steuerverfahrensgesetz (Ley de Procedimientos Fiscales, Gesetz Nr. 11.683/78, geregelt durch Dekret 821 vom 13. Juli 1998).

Die Besteuerung in Argentinien ist durch den Vorrang der indirekten Steuern (Verbrauchssteuern) gekennzeichnet, ein System, das dem anderer lateinamerikanischer Länder ähnelt. Die wichtigsten Einnahmequellen auf Bundesebene sind die Einkommen- und Körperschaftsteuer (Impuesto a las Ganancias), die Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado) und die Sozialversicherungsbeiträge.

Einkommen- und Körperschaftsteuer

In Argentinien werden sowohl die Einkommensteuer als auch die Körperschaftsteuer durch das Gesetz Nr. 20.628/73 (Ley de Impuesto a las Ganancias - LIG, geändert durch das Gesetz 27.430 vom 29. Dezember 2017 und zuletzt aktualisiert durch die Dekrete 824/2019 und 862/2019) geregelt.

Für natürliche Personen gibt es neun progressive Steuersätze auf das Einkommen, die von einem Mindestsatz von 5 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent reichen (Art. 90 LIG).

Die Körperschaftsteuer wird sowohl von in Argentinien gegründeten Unternehmen als auch von im Land ansässigen Betriebsstätten ausländischer Herkunft erhoben. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der tatsächliche Bruttogewinn. Es gibt drei progressive Steuersätze von 25, 30 und 35 Prozent, die je nach dem Gewinn des Unternehmens angewendet werden (Art. 69 ff. LIG). Die Gewinnzahlen, die die progressiven Steuersätze bestimmen, werden jährlich von der Regierung angepasst, wobei die jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindexes (IPC) berücksichtigt wird, der vom Nationalen Institut für Statistik und Volkszählung (Instituto Nacional de Estadística y Censos de la República Argentina - INDEC) bereitgestellt wird. Betriebsstätten zahlen die zusätzliche Steuer von 7 Prozent, wenn sie ihre Gewinne an ihren Hauptsitz abführen.

Mehrwertsteuer

In Argentinien wird die Mehrwertsteuer durch das Gesetz Nr. 23.349/86 (Ley de Impuesto al Valor Agregado, ergänzt durch das Dekret 280 vom 23. März 1997 und geändert durch das Gesetz 27.430 vom 29. Dezember 2017) geregelt.

Die Mehrwertsteuer beträgt 21 Prozent und kann auf den Verkaufswert von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen erhoben werden. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass für bestimmte "Versorgungsleistungen" (zum Beispiel Telekommunikation, Haushaltsgas, fließendes Wasser, Abwasser und Energie), die nicht für Immobilien zu Wohnzwecken erbracht werden, ein erhöhter Steuersatz von 27 Prozent erhoben wird. Ein ermäßigte Steuersatz von 10,5 Prozent gilt unter anderem für etliche Lebensmittel, bestimmte Finanzgeschäfte und andere Dienstleistungen.

Infolge der Steuerreform 2017 wurde die Mehrwertsteuergesetzgebung auch dahingehend geändert, dass "digitale Transaktionen" (zum Beispiel digitale Dienste, Hosting, technischer Online-Support, Softwaredienste, Internetdienste) aus dem Ausland als steuerpflichtiges Ereignis gelten. Daher unterliegen diese Arten von Dienstleistungen jetzt einer Mehrwertsteuer von 21 Prozent, wenn sie von einer gebietsfremden Einrichtung an einen argentinischen Kunden geliefert werden, sofern sie in Argentinien effektiv genutzt werden.

Landes- und Gemeindesteuern

Der föderale Charakter Argentiniens verleiht den Provinzen Steuerhoheit. Die wichtigste Steuer der Provinzen ist die Bruttoeinkommensteuer (Ingresos Brutos), die mehr als 70 Prozent der Gesamteinnahmen der Provinzen ausmacht. Die zweitwichtigste Steuer ist die Stempelsteuer (Impuesto de Sellos). Die meisten Gemeinden erheben ihrerseits Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Etwa 80 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen stammen aus der Erhebung dieser Gebühren. Die allgemeine Grundsteuer (Tasa General de Inmuebles) und die Gesundheits- und Sicherheitssteuer (Tasa de Seguridad e Higiene) sind die wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik besteht das Abkommen vom 13. Juli 1978 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

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