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Rechtsbericht | Australien | Steuerrecht

Australien: Steuerrecht

In Australien ansässige Unternehmen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Rechtsgrundlagen

Wichtige Einkommensteuergesetze in Australien sind der Income Tax Assessment Act 1936, der Income Tax Assessment Act 1997 und der Taxation Administration Act 1953 - jeweils in aktueller Fassung. Für die Überwachung und Durchsetzung der auf Bundesebene erhobenen Steuern ist das Austalian Taxation Office zuständig.

Körperschaftsteuer 

In Australien ansässige Unternehmen (residents of Australia) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer (Australian income tax). Im Allgemeinen unterliegen gebietsfremde Unternehmen (non-resident companies) der australischen Körperschaftsteuer nur mit ihren in Australien erzielten Einkünften. Ist ein Unternehmen jedoch in einem Land ansässig, mit dem Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, ist Australiens Recht zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen grundsätzlich auf Gewinne beschränkt, die einer Betriebsstätte (permanent establishment) in Australien zuzurechnen sind.

Der föderale Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent. Ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen (small or medium business companies). Diese unterliegen einem reduzierten Steuersatz von 25 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Unternehmen, die zusammen mit bestimmten "verbundenen" Unternehmen (connected entities) die Umsatzschwelle von 50 Millionen Australischer Dollar ($A) unterschreiten.

Goods and services tax (GST)

In Australien erhebt das Federal Government eine Goods and services tax (GST) in Höhe von 10 Prozent. Die GST ist eine Mehrwertsteuer, die auf jeder Stufe der Herstellungs- und Vermarktungskette erhoben wird und für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt.

Die GST gilt insbesondere auch für grenzüberschreitende Lieferungen von digitalen Produkten und Dienstleistungen, die von australischen Verbrauchern importiert werden. Nichtansässige Anbieter müssen sich im Rahmen von digitalen Produkten und Dienstleistungen, die sie australischen Verbrauchern anbieten, dementsprechend registrieren und GST abführen.

Ein nicht in Australien ansässiger Lieferant kann sich mit Zustimmung des in Australien registrierten Empfängers der GST für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge -Verfahren) entscheiden, insofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellensteuer

Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde (non- resident) gezahlt werden unterliegen der Quellensteuer (withholding tax). Die Steuersätze der Quellensteuer sind unterschiedlich, je nachdem, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.

Einkommensteuer

Eine in Australien ansässige natürliche Person (resident individual) unterliegt mit ihren weltweiten Einkünften der australischen Einkommensteuer. Eine gebietsfremde natürliche Person unterliegt der australischen Einkommensteuer nur mit Einkünften (mit Ausnahme von Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die im Allgemeinen der Quellensteuer unterliegen), die aus Quellen in Australien stammen.

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