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Zollbericht Australien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

Von Klaus Möbius | Bonn

Australische Zollverwaltung

Die australische Zollverwaltung ist organisatorisch dem Innenministerium angegliedert. Dies stellt eine Anomalie dar, weil die Zollverwaltung klassischerweise ein Teil der Finanzverwaltung ist. Der Schritt ist jedoch folgerichtig, weil die Aufgaben der Zollverwaltung kontinuierlich erweitert wurden. 

Zollanmeldung

Eingeführte Waren müssen sofort zu einem bestimmten  Zollverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel summarisch auf elektronischem Weg durch das Integrated Cargo System (ICS). Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen und für die eine Teilnahme an ICS unwirtschaftlich wäre, können auch eine Zollagentur (customs broker) mit der Zollabfertigung beauftragen. 

Einzelanmeldungen in Papierform sind möglich. Bei der Anmeldung sind in jedem Fall Angaben zur Warenart, zur Feststellung des Zollwertes und des zolltechnischen Ursprungs der Ware zu machen.

Waren, die auf dem Luftweg nach Australien geliefert werden, sind spätestens zwei Stunden vor der Ankunft in Australien vorab anzumelden. Im Seeverkehr 48 Stunden vor der Ankunft.

Begleitpapiere

Grundsätzlich ist der Zollanmeldung die Handelsrechnung (zweifach) mit allen handelsüblichen Angaben beizufügen:

  • Name und Anschrift des Ausführers,
  • Name und Anschrift des Empfängers,
  • Ort und Datum der Ausstellung,
  • Rechnungsnummer,
  • Angabe über die Beförderung,
  • Ursprungsland,
  • Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke,
  • genaue Warenbezeichnung,
  • Brutto- und Nettogewichte,
  • Einzelpreise und Gesamtbetrag,
  • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
  • ggf. Präferenz-Ursprungsnachweis.

Falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthaltenen Waren gibt, ist der Sendung eine genaue Packliste beizufügen. Der Inhalt der Packstücke ist auf der Packliste in englischer Sprache übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken und Nummern aufzuführen.

Abfertigung zum freien Verkehr

Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erlässt die Zollbehörde einen Abgabenbescheid. Die festgesetzten Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, eventuelle Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren) sind grundsätzlich sofort zu zahlen. Hierfür stehen mehrere Zahlungsarten zur Verfügung. Anschließend kann mit der Ware beliebig verfahren werden. Sie unterliegt dann keinen zollrechtlichen Bindungen mehr.

Zolllager

Waren, die in das australische  Zollgebiet eingeführt werden, können in ein Zolllager verbracht werden. Die gesetzlichen Einfuhrabgaben sind erst dann zu zahlen, wenn die eingelagerten Waren in das Zollgebiet gelangen. Es gibt öffentliche und private Zolllager. Öffentliche Zolllager werden von privaten Unternehmen betrieben. Sie stellen Lagerfläche gegen Entgelt an Dritte zur Verfügung. Private Zolllager können sich Unternehmen für eigene Zwecke von der zuständigen Zollbehörde genehmigen lassen. Im Normalfall sind Behandlungen, die über Erhalt und Pflege der eingelagerten Waren hinausgehen, nicht zulässig.

Vorübergehende Verwendung

Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum in Australien benötigt werden, können zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden. Die Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt zwölf Monate. Eine Verlängerung vor Fristablauf ist möglich. Für die Dauer der vorübergehenden Verwendung sind bei der Einfuhr Sicherheiten in Höhe der Eingangsabgaben zu zahlen, die bei der Einfuhr zum freien Verkehr zu zahlen gewesen wären (Zoll, gegebenenfalls Verbrauchsteuer, Zollgebühren, Umsatzsteuer). Die Sicherheiten werden erstattet, wenn die Waren fristgemäß wieder ausgeführt werden.

Für Warenmuster, Werbematerialien, Ausstellungswaren, Berufsausrüstungen und wissenschaftliche Geräte bietet sich das ATA-Verfahren an. Als Versandpapier dient das so genannte Carnet ATA. Es wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt und dient als durchgehendes Versandpapier von Deutschland nach Australien und zurück. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbehörden dient eine Bürgschaft der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Für den Warenverkehr mit Australien muss es in Englisch ausgefüllt werden. Waren, die mit Carnet ATA eingeführt werden, müssen wieder ausgeführt werden. Ein Verbleib in Australien ist nicht gestattet.

Versandverfahren

Eingeführte Waren müssen nicht unmittelbar am Ort der Einfuhr abgefertigt werden. Sie können unter Zollverschluss an eine andere Zollstelle, an einen Freihafen oder an ein Zolllager überwiesen werden. Hierfür sind Sicherheiten zu leisten.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

In Australien heißt dieses Programm Australian Trusted Trader (ATT). Zollbeteiligte, die sich dafür qualifiziert haben, können Verfahrenserleichterungen gewährt werden. Eine gegenseitige Anerkennung der AEO-Programme zwischen der EU und Australien existiert bislang nicht. Dies ist jedoch Gegenstand der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien.

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