Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht Bahrain Niederlassungs- und Investitionsrecht

Neues Gesetz erschwert Marktzugang in Bahrain

Änderungen des bahrainischen Investitionsrecht gehen zulasten ausländischer Mittelständler.

Von Sherif Rohayem | Bonn

Wie andere Golfstaaten beschränkt auch Bahrain den Zugang in den lokalen Markt. Namentlich dürfen ausländische Investoren nicht ohne weiteres sämtliche Anteile einer Handelsgesellschaft halten.    

Ausländer dürfen nur in bestimmten Zweigen ohne lokalen Partner investieren

Die Frage ob und inwieweit Ausländer Anteile bahrainischer Gesellschaften halten dürfen, beantwortet Beschluss Nr. 40 aus dem Jahr 2021 zur Bestimmung der für ausländisches Kapital zulässigen Wirtschaftsaktivitäten (Beschluss Nr. 40). Das Regelwerk listet in seinen Anhängen wirtschaftliche Aktivitäten auf, die: 

  • ausschließlich lokalen Investoren vorbehalten sind (Anhang 1); 
  • eine Minderheitsbeteiligung von ausländischem Kapital bis zu 49 Prozent der Anteile zulassen (Anhang 2);
  • irgendeine Beteiligung lokaler Partner erfordern (Anhang 3); 
  • ausländischen Investoren zu 100 Prozent offen stehen (Anhang 4). 

Für 100 Prozent Eigentum benötigen Ausländer 750 Millionen Euro Jahresumsatz

Anhang 4 listet insgesamt 62 wirtschaftliche Aktivitäten mit dem Schwerpunkt Handel, die Ausländer ohne lokale Beteiligung ausüben dürfen, wenn diese zusätzlich die Voraussetzungen des Artikel 5 Beschluss Nr. 40 erfüllen. Diese zusätzlichen Voraussetzungen hat das bahrainische Kabinett mit Beschluss Nr. 53 aus dem Jahr 2024 wie folgt modifiziert: 

  • Vor den jüngsten Änderungen musste die Muttergesellschaft der bahrainischen Tochter eine Mindestkapitalisierung von 20 Millionen Bahrainischer Dinar (BHD, umgerechnet circa 49,14 Euro) aufweisen. Dieses Erfordernis wurde gestrichen. Stattdessen muss die Muttergesellschaft nun einen Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro erwirtschaften.
  • Das Mindestkapitalerfordernis der bahrainischen Tochtergesellschaft wurde von 2 Millionen BHD (circa 4,91 Millionen Euro) auf 100.000 BHD (circa 245.713 Euro) reduziert. Dafür muss die Muttergesellschaft in mindestens zehn statt in drei ausländischen Märkten aktiv sein.

Änderungen beschränken Betätigungsfreiheit ausländischer KMU

Gemäß der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Statistischen Bundesamtes fallen Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro in die Kategorie "Mittlere Unternehmen". Mit einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro fordert der bahrainische Gesetzgeber das 15-fache. Aus der Sicht ausländischer KMU bedeutet die neue Rechtslage eine deutliche Einschränkung ihrer Betätigungsfreiheit innerhalb des Königreichs. 

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ausländische Unternehmen die in Anhang 4 gelisteten Aktivitäten ausüben dürfen, wenn sie zwar nicht die Voraussetzungen des Artikel 5 Beschluss Nr. 40 erfüllen, dafür aber einen lokalen Partner haben. Der Wortlaut der Vorschrift sowie der Wortlaut der Überschrift von Anhang 4 sprechen dafür, dass die Nicht-Erfüllung von Artikel 5 Beschluss 40 wohl nicht mit einer lokalen Partnerschaft überwunden werden kann. Für diese Lesart sprechen zudem Sinn und Zweck der Gesetzesänderung, mit der die Anforderung an 100 Prozent ausländisches Eigentum im Vergleich zur alten Rechtslage signifikant erhöht wurden. Ein ausländischer Investor, der einen lokalen Partner mit einem Anteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich findet, könnte auf diese Weise mit wenig Aufwand die hohen Anforderungen des neu gefassten Artikel 5 umgehen. Sicher ist dagegen, dass ausländische Mittelständler mit einem lokalen Mehrheits- oder Minderheitspartner die Aktivitäten ausüben dürfen, welche jeweils die Anhänge 2 und 3 auflisten.  

Gemäß Artikel 3 Beschluss Nr. 53 treten die Änderungen einen Tag nach deren Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Mangels anderslautender Aussagen ist davon auszugehen, dass die Änderungen Wirksamkeit nur für die Zukunft entfalten.

Wirtschaftliche Aktivitäten mit beliebiger lokaler Beteiligung (Auswahl)
Laufende NummerKennzifferBezeichnung der wirtschaftlichen Aktivität
1014-1Tierzucht/Produktion
6089Bergbau
814104Herstellung von Bekleidung
101811Druckerei
17351001Stromerzeugung
28452Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
404652Handel und Vertrieb von Telekommunikationsausrüstung
65469-1Handel (allgemein)
1084912Gütertransport auf Schienen
140732Marktforschung und Meinungsumfragen
Quelle: Anhang 3 Beschluss Nr. 40

Wirtschaftliche Aktivitäten mit lokaler Mehrheitsbeteiligung (Auswahl)
Laufende NummerKennzifferBezeichnung der wirtschaftlichen Aktivität
241Hochbau
84321Elektroinstallation
943221Installation und Wartung von Heiz- und Kühlsystemen
155110-1Zivile Luftfahrt
18522903Repräsentanzen von Luftfrachtunternehmen
20801Personenschutz
Quelle: Anhang 3 Beschluss Nr. 40

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.