Branchen | Belgien | Chemische Industrie
Rahmenbedingungen
Für Unternehmen aus Deutschland und anderen EU-Staaten bestehen in Belgien keinerlei Hindernisse beim Marktzugang. Es sind aber große örtliche Besonderheiten zu beachten.
20.10.2022
Von Torsten Pauly | Berlin
Wirtschaftsförderung ist Sache der Regionen
In Belgien sind wie in anderen EU-Ländern auch Entscheidungen der Europäischen Chemieagentur ECHA über die Zulassung von Chemikalien beziehungsweise die Notifizierung der Hersteller gültig. Im Königreich selber ist hierfür der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt zuständig. Bei Medikamenten obliegt diese Funktion der Föderalen Agentur für Arzneien und Gesundheitsprodukte.
Im Königreich Belgien sind das niederländischsprachige Flandern, das frankophone Wallonien und die zweisprachige Hauptstadtregion Brüssel autonome Regionen, die unter anderem für die Wirtschaftsförderung und den Umweltschutz zuständig sind. Die Amtssprachen und sonstigen Bedingungen für Unternehmen können sich daher unterscheiden. Das Registrierungsverfahren und Fragen der Versteuerung sind in Belgien komplex. Einen umfassenden Service hierzu bietet unter anderem die AHK Debelux an.
Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union (EU) sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht zur Verfügung sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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