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Rechtsmeldung Bosnien-Herzegowina Umsatzsteuer

Bosnien und Herzegowina: neuer Schwellenwert für Umsatzsteuer

Unternehmen mit einem Umsatz ab 100.000 Konvertiblen Mark müssen sich ab dem 2. Dezember 2023 bei der Steuerbehörde registrieren.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Ausländische und inländische Unternehmen, die in Bosnien und Herzegowina einen bestimmten Umsatz erzielen, müssen sich als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen registrieren lassen. Bisher lag die Registrierungsschwelle bei einem Umsatz von 50.000 Konvertible Mark (ca. 25.5655 Euro). Mit einer Gesetzesänderung vom 24. Juli 2023 hat das bosnische Parlament den Schwellenwert nun angehoben. Ab dem 2. Dezember 2023 liegt die Umsatzschwelle für die Registrierung bei 100.000 KM (ca. 51.129 Euro).

Darüber hinaus wurde die Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung vom 10. des Monates auf den letzten Steuerzeitraum des folgenden Monats verschoben. 
 

Diese Änderung wurde im Amtsblatt (Službeni Službeni glasnik BiH) Nr. 80/2023 vom 24. November 2023 veröffentlicht.
 

Zum Thema:


GTAI-Meldung "Bosnien und Herzegowina: Neue Fristen für Steuererklärung“ vom 16. Januar 2023.
 

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