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Rechtsbericht | Brasilien | Mindestlohn

Brasilien: Mindestlohn

Seit August 2023 legt ein neues Gesetz die Kriterien für eine jährliche Erhöhung des Mindestlohns in Brasilien fest.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Der Mindestlohn ist in der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien (Bundesverfassung) von 1988 als Recht der Stadt- und Landarbeiter definiert (Art. 7, IV, Constituição da República Federativa do Brasil – CF/88). Der Mindestlohn in Brasilien muss die lebenswichtigen Bedürfnisse des Arbeitnehmers und seiner Familie mit Unterkunft, Ernährung, Bildung, Gesundheit, Freizeit, Kleidung, Hygiene, Transport und sozialer Sicherheit decken. Gemäß der oben genannten Verfassungsnorm muss der Mindestlohn periodisch angepasst werden, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Der Mindestlohn muss in ganz Brasilien einheitlich sein und regelmäßig angepasst werden. Auch die Bundesländer können den Mindestlohn festlegen, solange er nicht unter dem nationalen Mindestlohn liegt. Derzeit haben nur fünf brasilianische Bundesländer Mindestlöhne, die über dem nationalen Standard liegen: São Paulo, Rio de Janeiro, Paraná, Santa Catarina und Rio Grande do Sul.

Am 28. August 2023 wurde das Gesetz Nr. 14.663 verabschiedet, das die staatlichen Kriterien für die Erhöhung des Mindestlohns regelt (Política de Valorização do Salário Mínimo - PVSM). Nach diesem Gesetz wird der Mindestlohn jährlich an die Inflation und das Bruttoinlandsprodukt angepasst, um den Beschäftigten reale Gewinne zu sichern.

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Mindestlohn in Brasilien durch das Dekret Nr. 11.864 vom 27. Dezember 2023 auf 1.412 R$ (rund 263 EUR) gestiegen.

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