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Rechtsmeldung | China | Markenrecht

China plant Änderungen im Markenrecht

Das chinesische Patentamt CNIPA hat einen Änderungsentwurf zum Markengesetz zur Kommentierung veröffentlicht. Damit soll das Markensystem in China weiter verbessert werden.

Von Julia Merle | Bonn

Der vorgelegte Entwurf sieht unter anderem die Erweiterung des "Trademark Law" um über 20 neue Vorschriften sowie die Überarbeitung zahlreicher bestehender Artikel vor.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören:

Ein Markeninhaber soll nach Art. 21 des Entwurfs grundsätzlich keine Marke doppelt anmelden dürfen, die mit einer seiner vorherigen Marken identisch ist; außer, es gibt berechtigte Gründe für die Wiederholung.

Es soll ferner Klarstellungen zu Fällen bösgläubiger Anmeldungen geben. So listet Art. 22 des Entwurfs verschiedene Umstände auf, darunter die Anmeldung einer großen Anzahl von Marken ohne Verwendungsabsicht oder eine Markenanmeldung mittels Täuschung. Artikel 67 des Entwurfs führt Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschrift aus und Art. 83 des Entwurfs sieht für bestimmte Fälle eine zivilrechtliche Haftung vor.

Regelmäßige Erklärungen zum Gebrauch der Marke sollen nach Art. 61 des Entwurfs erfolgen und stichprobenartig überprüft werden können.

Die Widerspruchsfrist soll nur noch zwei statt drei Monate betragen (Art. 36 des Entwurfs).

Stellungnahmen zum aktuellen Änderungsentwurf können bis zum 27. Februar 2023 abgegeben werden.

Das Markengesetz wurde zuletzt im Jahr 2019 überarbeitet.

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