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China: Produzentenhaftung

Händler und Hersteller unterliegen der Produzentenhaftung nach dem Produktqualitätsgesetz. Regelungen zur Produkthaftung finden sich zudem im neuen Zivilgesetzbuch. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Mit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB; Civil Code) am 1. Januar 2021 wurde das seit 2010 geltende Deliktshaftungsgesetz aufgehoben (Art. 1260 ZGB). Regelungen zur Haftung finden sich in Teil 7, Art. 1164 bis 1258 ZGB. Die Produkthaftung ist dort im 4. Kapitel, Art. 1202 bis 1207 ZGB geregelt.   

Der Schutzbereich des Produktqualitätsgesetzes umfasst private Verbraucher sowie gewerbliche Abnehmer der Waren.

Der Hersteller sowie der Verkäufer einer Sache haften regelmäßig verschuldensunabhängig für die durch einen Produktfehler hervorgerufenen Personen- oder Sachschäden (siehe dazu insbesondere Art. 41 bis 43 des Produktqualitätsgesetzes). Im Sinne des Opferschutzes erfolgt häufig eine gesamtschuldnerische Haftung. Bei reinen Sachschäden sind Haftungsfreizeichnungen für leichte und mittlere Fahrlässigkeit grundsätzlich zulässig (vgl. Art. 506 ZGB). Es ist in bestimmten Fällen möglich, neben einem rein kompensatorischen Schadensersatz nach Art. 1207 ZGB auch Strafschadensersatz zuzuerkennen.

Nach dem im Jahr 2014 in Kraft getretenen überarbeiteten Verbraucherschutzgesetz bestehen Regelungen für den Datenschutz von Verbrauchern (Art. 29 Verbraucherschutzgesetz), ein Rückrufsystem für defekte Produkte und eine Beweislast für die Mangelfreiheit des Produktes, die bei langlebigen Produkten für die ersten sechs Monate nach dem Kauf dem Verkäufer obliegt (Art. 23 Verbraucherschutzgesetz). Der Schadensersatzanspruch bei Schäden durch Produktfehler kann sich nach Art. 40 des Gesetzes gegen den Produzenten oder den Verkäufer richten. In Art. 48 ff. des Verbraucherschutzgesetzes finden sich Vorschriften zur rechtlichen Haftung des Gewerbetreibenden.

Bezüglich des Rückrufs fehlerhafter Kfz-Produkte gibt es besondere Regelungen.

Im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit besteht ein im Jahr 2015 reformiertes und zuletzt am 29. April 2021 geändertes Food Safety Law, um die Qualität von Nahrungsmitteln und den Schutz des Verbrauchers zu gewährleisten. Es verschärft die Strafandrohungen bei Verstößen gegen Vorgaben der Nahrungsmittelsicherheit und zielt auf die Einführung effektiver Kontrollmechanismen ab.

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